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Was sollte ein Zahnarzt verdienen?

Eine durchschnittliche Praxisstunde in einer modern ausgestatteten Praxis kostet in Norddeutschland* ca. € 260,-. Somit kostet jede Minute € 4,34.

Bis hier hat der Praxisinhaber oder angestellte Zahnarzt noch kein Gehalt bekommen!

Ein Studium dauert länger als eine Ausbildung und im Studium wird kein Geld verdient, sondern man muss noch welches mitbringen.
Die Verantwortung eines Freiberuflers ist höher als die in einem Ausbildungsberuf, denn en Zahnarzt haftet in aller Regel auch mit seinem Privatvermögen.

Höherer Aufwand für die Bildung und höhere Risiken müssen über ein höheres Gehalt ausgeglichen werden.
Schreibt ein Handwerkermeister also € 70,- bis 90,- auf eine Rechnung, so sollte für einen Zahnarzt ein merklich höheres Gehalt zu erwarten sein, zumal hier Zuverdienste durch Aufschläge auf Materialien gesetzlich verboten sind, während Handwerker hier freier Preise kalkulieren können.
(Konkurrenz drückt die Preise, sicher. Dich das gibt es auch unter Zahnärzten.)

Wir gehen für die Berechnungen auf dieser Seite von folgender Annahme aus:

Ein Zahnarzt bringt im Durchschnitt für 32 Behandlungsstunden (+ ca. 15 Stunden Verwaltung, Fortbildung etc.) pro 45 Arbeitswochen im Jahr ca. € 134.000,- Gewinn nach Hause. Das ist zu wenig, wie die Seite "Was verdient ein Zahnarzt" zeigt. Dies entspricht einem Stundenlohn von € 93,-.
Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern verzehren deutlich mehr als die Hälfte dieses Einkommens.

Wir gehen davon aus, dass ein Gehalt von € 150,-/h für einen durchschnittlich ausgebildeten Zahnarzt gerechtfertigt ist.

Die Zahnarztminute wäre dem nach zu kalkulieren mit

Durchschnittszahnarzt pro Minute:    € 4,33 (Praxiskosten) + € 2,50 (Zahnarztgehalt) = € 6,83


Überdurchschnittlich arbeitenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Spezialisten oder Fachärzten sollte ein Aufschlag für den erhöhten Aufwand und die Risiken der Höherqualifizierung zustehen.

Die Praxis des Autors ist Rollstuhl-gerecht, bietet Narkosebehandlungen sowie Sedierungsverfahren, verfügt über Laser, Eigenlabor mit Nass- und Trockenschleifmaschine, Mikroskop, DVT, Intraoralscanner und entsprechende Soft- und Hardware etc., es werden Ausbildung und Materialien für eine Vielzahl analog abzurechnender Leistungen vorgehalten,es wird immer mit Lupenbrillen 3- bis 5-fach vergrößernd gearbeitet. Kieferorthopädie wird nicht ausgeführt, es werden jedeoch verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte geführt sowie der Fachzahnarzt für Oralchirurgie. Die Betriebskosten der Praxis betrugen im Jahr 2020 € 500.000,-. Hieraus ergeben sich bei 220 Arbeitstagen mit durchschnittlich 6 Stunden in der Behandlung (weitere anderthalb bis zwei Stunden pro Tag werden mit Dokumentation, Wartung, Verwaltung und Planung verbracht) Stundenkosten von € 378,78 pro Behandlungsstunde. Eine Beratungs- oder Behandlungsminute kostet demnach € 6,31. Für einen angehobenen Stundenlohn von € 180,- wären also € 3,- pro Minute zu berechnen.

Überdurchschnittlich ausgebildeter und ausgestatteter Zahnarzt pro Minute: € 6,31  (Praxiskosten) - 3,00 (Zahnarztgehalt) = € 9,31


Doch damit eine Praxis überlebt, braucht es Reserven! Reserven an Zeit und Geld für Nach- und Neuinvestitionen.

Nicht nur Ausnahmen wie die Corona-Krise sondern auch der normale "Schwund" von vielleicht im Durchschnitt 10% ausfallender Termine wegen Erkrankung, Nichterscheinen, Eisglätte o.ä. sind hinzuzurechnen, sondern auch der plötzliche Totalausfall von Großgeräten.

Wir gehen daher davon aus, dass 15% Aufschlag angemessen sind. Somit ergeben sich :

Durchschnittszahnarzt in Durchschnittspraxis: € 7,85

Überdurchschnittlicher Zahnarzt in überdurchschnittlicher Praxis: € 10,71

 

! Nord-Süd-Gefälle !

* Dass die Lebenshaltungskosten insgesamt in Norddeutschland niedriger sind ist allgemein bekannt. Die hier ausgeführten Berechnungen beziehen sich eher auf norddeutsche Praxen auf dem Land.

Die Kosten in Städten, in Süddeutschland und erst recht in süddeutschen Städten können erheblich höher sein.

Sie finden bei den Honorarvereinbarungen deswegen Varianten für Norddeutschland und Süddeutschland.

Anmerkung zu unseren Faktorberechnungen

Für die Ermittlung angemessener Faktoren kalkulieren wir also mit einem Minutenpreis von € 8 bis 11.

Dabei sind die Grundkosten der Praxis inklusive "normaler" Verbrauchsmaterialien enthalten, da sie buchhalterisch zu den o.g. Stundenkosten der Praxis gehören.

Für einzelne Leistungen ist weiteres Material oder andere Gerätschaft oder Ausbildung notwendig, es entstehen zusätzliche Folgekosten. Diese werden bei den einzelnen Leistungen gesondert erwähnt.

Es ist zwar richtig, dass eine Berechnung jeder Leistung mit einzelnen Materialien ein noch genaueres Bild abgäbe. Da Zahnärzte sich aber nicht aussuchen können, ob sie nun eine Kompositfüllung oder eine Weisheitszahnentfernung machen, müssen die Gesamtkosten der Praxis auch in einer so genannten "Mischkalkulation" abgedeckt werden können, d.h. über Weisheitszahnentfernungen müssen die Materialien der Kompositfüllungen ebenso bezahlt werden, wie die Raummiete, die Trinkwasseruntersuchung oder der E-Check.