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GOÄ 200 - Verband

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen- Ohrenklappen oder Dreieckstücher € 6,03

Allgemeine Bestimmungen

Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.

Verbände kommen in der Zahnmedizin durchaus vor. die primäre intraorale Wundversorgung gehört am Operationstag jedoch zur Operationsleistung dazu, sie ist inbegriffen. Daher ist der Verband hier regelmäßig nicht abzurechnen.

Wird aber am Folgetag eine resorbierbare oder feste Verbandssalbe aufgebracht, so fällt diese Position an.

Wird jedoch eine Verbandsplatte, z.B. in Form einer Tiefziehschiene eingesetzt, so sollten nach GOZ 0175a die vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung einer Verbandsplatte, nach GOÄ 2700 die Eingliederung einer Verbandsplatte und Abformmaterial und Laborkosten berechnet werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass ein einfacher Verband bei chirurgischen Leistungen bereits inbegriffen ist!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.