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GOÄ 2697 - Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung € 46,92

Das Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen wird je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich mit der GOÄ 2697 berechnet.

Schienungsmaßnahmen sind nur in anderen Regionen zusätzlich berechenbar nach GOÄ 2698 - GOÄ 2701, sonst entfällt die Berechenbarkeit der GOÄ 2697.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Schienung in anderen Regionen ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Schienungspositionen in anderen Regionen
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Schienungen in der gleichen Kieferhälfte/dem gleichen Frontzahnbereich