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GOZ 6240 - Maßnahmen bei vorzeitigem Zahnverlust

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke) € 34,93
Neben den Leistungen nach den Nummern 6030 bis 6080 sind Leistungen nach den Nummern 6190 bis 6260 nicht berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 34,92
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 123). € 37,69

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Beratung über ein weiteres Thema auch zu dokumentieren und mit der GOÄ 1 abzurechnen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 2,6.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 5,2, die Praxis sollte als Regelfaktor 2,6 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0303 - KFOV - Kieferorthopädische Verrichtungen.

  • Unser Kommentar
  • Wenn Zähne früh verloren gehen, können Nachbarzähne in die Lücke hinein kippen oder sich drehen, dies wären solche "Folgen des frühzeitigen Zahnverlusts".

    Um das zu verhindern, können festsitzende Bänder mit einem Drahtbügel Nachbarzähne gegeneinander abstützen oder herausnehmbare Geräte können solche Funktionen erfüllen.

    In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
    -> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
    -> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

    Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden. Werden allein Maßnahmen zum Offenhalten von Zahnlücken nach GOZ 6240 getroffen, so ist natürlich sie und nicht die 6230 anzusetzen.

  • BZÄK
  • Die Gebührennummer umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, den Folgen von vorzeitigem Zahnverlust entgegenzuwirken und den Einbruch von Stützzonen, Zahnkippungen, -wanderungen, -drehungen und Elongationen zu vermeiden.

    Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

    Die Leistung kann mit festsitzendem oder abnehmbaren Gerät erfolgen.

    Die Nummer ist je offen zu haltender Lücke anzusetzen.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
    • Erschwerte Compliance
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 123 dieser Leistung.

Wenn Zähne früh verloren gehen, können Nachbarzähne in die Lücke hinein kippen oder sich drehen, dies wären solche "Folgen des frühzeitigen Zahnverlusts".

Um das zu verhindern, können festsitzende Bänder mit einem Drahtbügel Nachbarzähne gegeneinander abstützen oder herausnehmbare Geräte können solche Funktionen erfüllen.

In den Leistungen GOZ 6030 - 6080 ist dieser Schritt bereits inbegriffen,
-> es sei denn 4 Jahre als Behandlungszeitraum sind überschritten oder
-> es handelt sich um eine Urlaubs- oder Wochenendvertretung bei einem anderen Zahnarzt.

Also kann die Leistung zusätzlich zu den Leistungen GOZ 6090, 6190, 6200, 6230, 6240, 6250 und 6260 abgerechnet werden. Werden allein Maßnahmen zum Offenhalten von Zahnlücken nach GOZ 6240 getroffen, so ist natürlich sie und nicht die 6230 anzusetzen.

Die Gebührennummer umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, den Folgen von vorzeitigem Zahnverlust entgegenzuwirken und den Einbruch von Stützzonen, Zahnkippungen, -wanderungen, -drehungen und Elongationen zu vermeiden.

Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

Die Leistung kann mit festsitzendem oder abnehmbaren Gerät erfolgen.

Die Nummer ist je offen zu haltender Lücke anzusetzen.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
  • Erschwerte Compliance
  • u. v. m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 123 dieser Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ kieferorhtopädischer Behandlungsplan nach GOZ 0040
+ Eingliederung eines Bandes nach GOZ 6120
+ Dysfunktions - Beratung nach GOZ 6190
+ Funktionsstörungs-Gerät nach 6200
+ Kontrolle des Behandlungsverlaufs nach GOZ 6210
+ vorbereitende Maßnahmen nach GOZ 6220
+ Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln nach GOZ 6230
+ Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250
+ Eingliederung eines Aufbissbehelfs nach GOZ 7000 ff.
+ Beratung bei GOÄ 1 für anderes Thema
+ vollständige körperliche Untersuchung nach GOÄ 6
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- Kieferumformung nach GOZ 6030 - 6050
- Regelbisseinstellung nach GOZ 6060 - 6080