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GOZ 1020a - lokale Fluoridierung nach 1020 mehr als viermalig im Jahr - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine zu nahe Analogiebildung (z.B. mit der Ziffer 1030 als Vergleichsziffer) verführt Versicherungssachbearbeiter evtl. dazu, die Abrechnungsbestimmung anzuwenden, obwohl sie beim Heranziehen als Vergleichsleistung natürlich entfällt.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 11,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1020a - lokale Fluoridierung nach GOZ 1020 mehr als viermalig im Jahr;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 6000: Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung

80  € 4,50 € 10,35

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Auch ohne Empfindlichkeiten an Zahnhälsen zu haben, ist die chemische Härtung der Zahnhartsubstanzen (Schmelz und Dentin - Zahnbein) eine sinnvolle Maßnahme, um Karies vorzubeugen.

    Besonders im Herbst und Winter, wenn vermehrt Zitrusfrüchte verzehrt werden, können diese zusätzlichen Säuren den Zähnen zusetzen.

    Die vorbeugende Fluoridierung ist aber auch sehr sinnvoll nach Füllungen, wenn Zähne also durch die Vibration der zahnärztlichen Maschinen erschüttert und ihre Struktur hierdurch aufgelockert wurde und wenn Zähne für die Verankerung von Kunststoffen angeätzt wurden. Durch die Fluoridierung wird es möglich, dass Beschwerden nach Füllungsversorgungen u. Ä. seltener auftreten.

    Die vom Verordnungsgeber eingeführte Begrenzung auf die viermalige Abrechenbarkeit der GOZ 1020 führt zwangsläufig dazu, dass eine Analogposition notwendig wird, denn im Einzelfall kann die lokale Fluoridierung medizinisch deutlich häufiger notwendig sein, während kostenfreies Arbeiten nach ULG verboten ist und selbständigen Betrieben auch nicht möglich ist.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt den

    "lokale Fluoridierung nach GOZ 1020 mehr als viermalig innerhalb eines Kalenderjahres"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

    Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (GOZ 2010) entspricht am ehesten der BEMA 10 - üZ.

Auch ohne Empfindlichkeiten an Zahnhälsen zu haben, ist die chemische Härtung der Zahnhartsubstanzen (Schmelz und Dentin - Zahnbein) eine sinnvolle Maßnahme, um Karies vorzubeugen.

Besonders im Herbst und Winter, wenn vermehrt Zitrusfrüchte verzehrt werden, können diese zusätzlichen Säuren den Zähnen zusetzen.

Die vorbeugende Fluoridierung ist aber auch sehr sinnvoll nach Füllungen, wenn Zähne also durch die Vibration der zahnärztlichen Maschinen erschüttert und ihre Struktur hierdurch aufgelockert wurde und wenn Zähne für die Verankerung von Kunststoffen angeätzt wurden. Durch die Fluoridierung wird es möglich, dass Beschwerden nach Füllungsversorgungen u. Ä. seltener auftreten.

Die vom Verordnungsgeber eingeführte Begrenzung auf die viermalige Abrechenbarkeit der GOZ 1020 führt zwangsläufig dazu, dass eine Analogposition notwendig wird, denn im Einzelfall kann die lokale Fluoridierung medizinisch deutlich häufiger notwendig sein, während kostenfreies Arbeiten nach ULG verboten ist und selbständigen Betrieben auch nicht möglich ist.

Die Bundeszahnärztekammer führt den

"lokale Fluoridierung nach GOZ 1020 mehr als viermalig innerhalb eines Kalenderjahres"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen (GOZ 2010) entspricht am ehesten der BEMA 10 - üZ.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "die GOZ 1040 kann nur vier mal im Jahr abgerechnet werden"

Es ist richtig, dass die Gebührenposition GOZ 1040 nach ihrer Leistungsbeschreibung nur vier mal im Jahr abgerechnet werden darf.

Das bedeutet aber nicht, dass die lokale Fluoridierung auch nur vier mal im Jahr erbracht werden dürfte! Ist es medizinisch sinnvoll (notwendig), so muss sie auch abrechenbar sein. Da innerhalb dieses Jahres nun keine weitere GOZ 1020 mehr abrechenbar ist, steht keine entsprechende Abrechnungsposition zur Verfügung.

Da also in der GOZ oder zugreifbar in der GOÄ keine passende Leistung enthalten ist, ist die vergleichende Abrechnung korrekt.

Die Bundeszahnärztekammer führt die "lokale Fluoridierung mehr als 4 mal innerhalb eines Jahres" in ihrem Katalog analog zu berechnender, selbständiger Leistungen im Abschnitt B auf.

Die Gleichwertigkeit der berechneten Position kann ich nachvollziehen.

Da ich bei Ihnen auf Erstattung nach GOZ versichert bin und die Analogabrechnung nach § 6 GOZ Gegenstand der GOZ ist, fordere ich sich also auf, Ihrer Erstattungspflicht nun nachzukommen.
Sollten Sie Zweifel an der korrekten Berechnung hegen, steht es Ihnen frei, unabhängig von der Erstattung an mich ein unabhängiges Gutachten auf Ihre Kosten zu veranlassen.

Da die Rechnung jedoch korrekt erstellt ist, ist sie fällig und die Erstattung nach Tarif ebenso!

Kostenerstatter: loakle Fluoridierung mehr als 4 mal pro Jahr ist nicht medizinisch notwendig"

Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.