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BEMA 131 - besondere Verankerungen...

Ziffer   Inhalt Punkte
131 a

Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur

50
 

Neben einer Leistung nach der Nr. 131 a ist eine Leistung nach der Nr. 126 b bis zu viermal abrechnungsfähig.

 
131 b

Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann.

50 
 

Neben einer Leistung nach der Nr. 131 b ist eine Leistung nach der Nr. 126 b bis zu viermal abrechnungsfähig.

 
131 c  Eingliederung einer Gesichtsmaske 50 

Neben den Leistungen nach Nrn. 131 a bis c können Material- und Laboratoriumskosten gesondert abgerechnet werden.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

BEMA

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

131 a
  • -
131 b 
  • -
131 c