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BEMA 44 - X2 - Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
alle Molaren
im Oberkiefer Zahn 4
bei den Milchzähnen:
alle Milchmolaren
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

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