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Prinzipien der Privatabrechnung - wie sollte es sein?

Um die Grundsätze in der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen besser zu verstehen, ist es zunächst einmal wichtig, sich mal darüber Gedanken zu machen, wie es eigentlich geregelt sein sollte.

A Wir finden, dass Zahnmedizin so frei sein sollte, dass

  1. Behandelnder und Patient sich für eine Behandlungsrichtung entscheiden können, während andere Therapieformen, die auch möglich sind (Alternativen), nicht ausgeführt werden,
  2. Versicherer (Versicherungsgesellschaften z.B.) die Möglichkeit haben, Patienten einen Schutz anzubieten gegen überbordende Kosten, die die finanzielle Sicherheit des Patienten gefährden,
  3. Arbeitgeber oder Dienstherren (Begriff aus dem Beamtentum) die Möglichkeit haben, ihren Angestellten Ähnliches zu bieten wie Versicherer: Schutz gegen größere finanzielle Risiken,
  4. sich in den freien Praxen (bei den so genannten Leistungserbringern) gute Arbeitsbedingungen für Personal und Zahnärzte einstellen können,
  5. sich in den freien Praxen auch Fortschritt in der Medizin entwickeln kann, sich in freier Praxis auch Fortschritt in der Medizin ausbreiten kann, ...

B Wir finden, dass Zahnmedizin so geregelt sein sollte, dass

  1. ein Sozialstaat seine Schwachen schützt und versorgt,
  2. ein fairer Interessenausgleich zwischen Patient und Praxisteam oder zwischen Versicherung und Versichertem stattfindet,
  3. medizinisches Vorgehen für alle Beteiligten transparent wird, während Privates privat bleibt.