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GOÄ 2428 - Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut gelegenen Abszesses oder eines Furunkels € 10,72
Honorierung in der GKV (161 - Inz1) € 15,65

Die Ansammlung von Eiter wird als Abszess bezeichnet, sind mehrere kleine Abszesse zusammenhängend, spricht man von einem Furunkel.

Das Eröffnen, das zum Ablassen des Eiters und für Spülungen notwendig sein kann, wird mit der GOÄ 2428 abgerechnet.

Die Eröffnung von tiefer liegenden Abszessen oder Abszessen der Bindegewebsspalten (Logenabszesse) wird mit der GOÄ 2430 berechnet. 

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Die GKV kennt die Inzision eines oberflächlichen Abszesses im BEMA unter der GKV-GOÄ 161 - Inz1.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • einen evtl. mikrobiologischen Abstrich mit der GOÄ 298 zu berechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ mikrobiologischer Abstrich nach GOÄ 298
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.