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GOZ 7050 - subtraktive Kontrolle adjustierter Aufbissbehelf

Leistungsbeschreibung 2,3-fach / fest
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung € 23,28
Vergütung 1988 - 2011 € 23,28
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA K 8). € 13,60

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Wiederherstellungsmaßnahmen zusätzlich anzusetzen!
  • Bei einer Beratung auch die GOÄ 1 anzusetzen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 4 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,0 damit stehen bis zu 10 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,0 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und Schienen.

  • Unser Kommentar
  • Die bloße Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche nach GOZ 7010 wird nach der GOZ 7040 berechnet. Wird ergänzt oder abgeschliffen sind die GOZ 7060 oder 7050 die angemessenen Positionen, wenn an unterschiedlichen Stellen beides geschieht, ist beides nebeneinander berechenbar!

    Ist eine nicht adjustierte Schiene nach GOZ 7000 eingegliedert worden, so ist auch die subtraktive Kontrolle nach GOZ 7040 abzurechnen. Dort findet also dann nicht die GOZ 7050 Anwendung.

  • BZÄK
  • Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Einschleifen berechnet.

    Maßnahmen nach dieser Nummer sind in der Regel im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert.

    Werden in derselben Sitzung neben subtraktiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle additive Maßnahmen durchgeführt, sind diese nach der Nummer 7060 gesondert zu berechnen.

    Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer 7040 berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Eingeschränkte Mundöffnung (akute Myoarthropathie, Kieferklemme)
    • Erschwerte Relationsbestimmung
    • Kippungen, Elongationen von Zähnen
    • Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
    • Extremer Bruxismus
    • u. v. m.
  • GKV & GOZ?
  • -

Die bloße Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche nach GOZ 7010 wird nach der GOZ 7040 berechnet. Wird ergänzt oder abgeschliffen sind die GOZ 7060 oder 7050 die angemessenen Positionen, wenn an unterschiedlichen Stellen beides geschieht, ist beides nebeneinander berechenbar!

Ist eine nicht adjustierte Schiene nach GOZ 7000 eingegliedert worden, so ist auch die subtraktive Kontrolle nach GOZ 7040 abzurechnen. Dort findet also dann nicht die GOZ 7050 Anwendung.

Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Einschleifen berechnet.

Maßnahmen nach dieser Nummer sind in der Regel im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert.

Werden in derselben Sitzung neben subtraktiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle additive Maßnahmen durchgeführt, sind diese nach der Nummer 7060 gesondert zu berechnen.

Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer 7040 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Eingeschränkte Mundöffnung (akute Myoarthropathie, Kieferklemme)
  • Erschwerte Relationsbestimmung
  • Kippungen, Elongationen von Zähnen
  • Erschwerte Retention bei starken Abrasionen
  • Extremer Bruxismus
  • u. v. m.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Wiederherstellungsmaßnahmen nach GOZ 7030
+ ggf. additive Maßnahmen am Aufbissbehelf nach GOZ 7060
+ Beratung nach GOÄ 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 7050 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.