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GOZ 2385a - Mortalamputation an einem bleibenden Zahn - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Eröffnung des Zahnes erfüllt i.d.R. den Leistungsinhalt der Trepanation nach GOZ 2390 und ist ebenso separat zu berechnen, wie Betäubungsverfahren.
  • Eine adhäsive Befestigung nach GOZ 2197 und ein temporärer speicheldichter Verschluss nach GOZ 2020 oder sogar eine langfristige Füllung nach 2050 ff. ist in der Regel absolut indiziert und zusätzlich anzusetzen.

betriebswirtschaftliche Berechnung

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

 

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 2 Minuten

 € 12,-

Materialverbrauch

€ 10,-

Zeitbedarf für die Entfernung des koronalen Gewebes, Desinfektion, ggf. Blutstillung und Auflage der Kanalabdeckung: ca. 5 -12 Minuten

€ 72,-

 Summe 

€ 92,-

 

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 92,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

2385a - Mortalamputation an einem bleibenden Zahn;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 5150: Adhäsivbrücke, erste Spanne;

730

€ 41,06

€ 94,43

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Wenn ein bleibender Zahn abgestorben ist und keine Beschwerden verursacht und wenn er z.B. noch bis zum Abschluss des Wurzelwachstums oder bis zum Fortführen einer anderen Therapie erhalten werden soll, ist eine Amputation des Zahnmarks (Pulpa) an den Wurzeleingängen ein mögliches Verfahren.

    Die Mortalamputation eines Milchzahnes ist Bestandteil der GOZ 2012, warum der Verordnungsgeber die Leistung für Milchzähne beschrieben, eine entsprechende Leistung für bleibende Zähne aber nicht integriert hat, muss offen bleiben.

    Die Mortalamputation erfüllt nicht die Leistungsposition der medikamentösen Einlage.

    Die Eröffnung des Zahnes erfüllt i.d.R. den Leistungsinhalt der Trepanation nach GOZ 2390 und ist ebenso separat zu berechnen, wie Betäubungsverfahren oder die absolute Trockenlegung mittels Cofferdam nach GOZ 2040.

    Eine adhäsive Befestigung nach GOZ 2197 und ein temporärer speicheldichter Verschluss nach GOZ 2020 oder einer langfristigen Füllung nach GOZ 2050 ff. ist in der Regel absolut indiziert und zusätzlich anzusetzen.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Wiederbefestigung einer Wurzelstiftkappe"

    unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-Bereich ähnelt die Leistung der BEMA 27 - Pulp.

Wenn ein bleibender Zahn abgestorben ist und keine Beschwerden verursacht und wenn er z.B. noch bis zum Abschluss des Wurzelwachstums oder bis zum Fortführen einer anderen Therapie erhalten werden soll, ist eine Amputation des Zahnmarks (Pulpa) an den Wurzeleingängen ein mögliches Verfahren.

Die Mortalamputation eines Milchzahnes ist Bestandteil der GOZ 2012, warum der Verordnungsgeber die Leistung für Milchzähne beschrieben, eine entsprechende Leistung für bleibende Zähne aber nicht integriert hat, muss offen bleiben.

Die Mortalamputation erfüllt nicht die Leistungsposition der medikamentösen Einlage.

Die Eröffnung des Zahnes erfüllt i.d.R. den Leistungsinhalt der Trepanation nach GOZ 2390 und ist ebenso separat zu berechnen, wie Betäubungsverfahren oder die absolute Trockenlegung mittels Cofferdam nach GOZ 2040.

Eine adhäsive Befestigung nach GOZ 2197 und ein temporärer speicheldichter Verschluss nach GOZ 2020 oder einer langfristigen Füllung nach GOZ 2050 ff. ist in der Regel absolut indiziert und zusätzlich anzusetzen.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Wiederbefestigung einer Wurzelstiftkappe"

unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Im GKV-Bereich ähnelt die Leistung der BEMA 27 - Pulp.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nach GOZ 2430 / einer anderen existierenden Leistung abzurechnen."

Die Mortalamputation an einem bleibenden Zahn ist nicht in GOZ oder GOÄ beschrieben, auch nicht in der GOZ 2380 (Milchzahn) oder 2430.

Eine selbständige zahnmedizinische Leistung, die nicht enthalten ist, darf aber nicht mit irgendeiner Leistungsziffer abgerechnet werden, für solche Fälle schreibt § 6 GOZ die vergleichende Analogabrechnung vor.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Da ich bei Ihnen nach Maßgabe der GOZ und GOÄ versichert bin, fordere ich Sie daher auf, ihrer vertraglichen Pflicht nachzukommen und die korrekt berechnete Analogziffer zu erstatten.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.