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GOZ 0105a - extraorale Leitungsanästhesie

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

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Unser Vorschlag für eine Analogposition

Aufsuchen des Infektionsgebiets, Desinfektion der Haut, Einstich, vorsichtige Injektion, Abwarten bis zum Wirkeintritt, ggf. Nachinjektion zur Vertiefung benötigen gute 4 Minuten, wir setzen wegen des hohen Schwierigkeitsgrades eine überdurchschnittlich qualifizierte Praxis an.

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei € 44,-.

Wir schlagen daher folgende Analogposition vor:


Beschreibung Punkte  1-fach 2,3-fach

0105a - extraorale Leitungsanästhesie;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2320: Wiederherstellung einer Krone

 350  € 19,68 € 45,27 

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Manchmal ist es auch in der Zahnmedizin notwendig, das Versorgungsgebiet eines Gefühlsnerven zu betäuben (Leitungsanästhesie), ohne dies aus dem Mundinneren zu tun.

    Beispiele hierfür sind die Infraorbitalisanästhesie (Betäubung der Oberlippe und eines Oberkieferanteils durch Einstich etwa 2 cm unterhalb des Auges), Unterkiefer - Leitungsanästhesie von der äußeren Unterkieferkante her, sog. Schädelbasisanästhesie durch Einstich unterhalb des Wangenknochens für die untere und mittlere Gesichtshälfte.

    Das kann z.B. bei kombinierten äußeren Verletzungen, bei entzündlichen Veränderungen im Mund oder bei Kieferklemme erforderlich sein.

    Die Bundeszahnärztekammer hat die extraorale Leitungsanästhesie in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "extraorale Leitungsanästhesie"

    unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV als BEMA 41b - L2 enthalten.

Manchmal ist es auch in der Zahnmedizin notwendig, das Versorgungsgebiet eines Gefühlsnerven zu betäuben (Leitungsanästhesie), ohne dies aus dem Mundinneren zu tun.

Beispiele hierfür sind die Infraorbitalisanästhesie (Betäubung der Oberlippe und eines Oberkieferanteils durch Einstich etwa 2 cm unterhalb des Auges), Unterkiefer - Leitungsanästhesie von der äußeren Unterkieferkante her, sog. Schädelbasisanästhesie durch Einstich unterhalb des Wangenknochens für die untere und mittlere Gesichtshälfte.

Das kann z.B. bei kombinierten äußeren Verletzungen, bei entzündlichen Veränderungen im Mund oder bei Kieferklemme erforderlich sein.

Die Bundeszahnärztekammer hat die extraorale Leitungsanästhesie in ihren Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen aufgenommen.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"extraorale Leitungsanästhesie"

unter "Abschnitt A - Allgemein zahnärztliche Leistungen"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV als BEMA 41b - L2 enthalten.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: erkennt die Analogleistung nicht an, da die Leitungsanästhesie mit der GOZ 0080, 0090, 0100 abzurechnen sei..

Für zahnärztliche Leistungen darf der Zahnarzt die Gebührenverzeichnisse GOZ und GOÄ heranziehen.
Dort, wo er eine Leistung erbringt, die
- medizinisch notwendig (medizinisch heilsam, lindernd, sinnvoll; nicht: "unerlässlich") ist,
- nicht Teil einer anderen Leistung(sbeschreibung) ist,
- keine bloße Ausführungsart einer anderen Leistung ist,
- eine selbständige Leistung ist (einen eigenen Zeitabschnitt und ggf. eigenes Instrumentarium oder eine besondere Ausbildung erfordert, nicht immer mit einer anderen Leistung erbracht wird),
darf er nicht irgend eine andere Leistung dafür abrechnen oder deren Faktor erhöhen, sondern er muss eine gleichwertige Leistung für einen Vergleich heranziehen und diese als vergleichend herangezogene Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ kennzeichnen.
Es ist hier also nicht gestattet, irgendeine Leistung dafür abzurechnen, in deren Leistungsbeschreibung die oberflächliche Betäubung von extra oral nicht beschrieben ist.
In keiner Leistungsbeschreibung der GOZ oder GOÄ findet sich die extraorale Oberflächenanäshtesie abgebildet, daher darf auch nicht der Faktor irgend einer Leistung hierfür angehoben werden, es handelt sich nämlich auch nicht bloße um eine Ausführungsart einer anderen Leistung.
Vielmehr können weitere Leistungen vorausgegangen sein oder sich anschließen und in der gleichen Sitzung erbracht werden.
Die Bundeszahnärztekammer hat - wie Ihnen bekannt sein dürfte - unter den vielen hundert von Fachgesellschaften vorgeschlagenen Vergleichsleistungen ca. 160 Leistungen herausgesucht und hierüber eine Positivliste erstellt, die klar stellt, dass die Zahnärzteschaft Deutschlands diese Leistung als selbständige und nicht in GOZ oder GOÄ enthaltene, medizinisch notwendige Leistung ansieht.
Die extraorale Leitungsanästhesie ist im Abschnitt A des Kataloges analoger Leistungen der Bundeszahnärztekammer aufgelistet.
Falls Sie eine Erstattung dieser völlig korrekten Analogabrechnung daher verweigern wollen, sehe ich Sie in der Pflicht, durch ein unabhängiges Kammergutachten Ihre Ansicht zu belegen, die Einschaltung eines von Ihnen regelmäßig beauftragten und bezahlten beratenden Zahnarztes lehne ich ab.
Die vorliegende Rechnung ist ordnungsgemäß erstelt, sie ist fällig und die Leistung nach Tarif zu erstatten.