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GOZ 8080 - diagnost. Maßnahmen an Modellen im Artikulator

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung € 32,34
Vergütung 1988 - 2011 € 25,87
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Arbeit am Modell zu dokumentieren!
  • begleitende Eigenlaborleistungen auch anzusetzen.
  • alle vorher notwendigen Registrierungen abzurechnen.
  • bei zusätzlicher normaler Registrierung zusätzlich auch das abzurechnen.
  • bei einer Beratung auch die GOÄ 1 anzusetzen.
  • einen schriftlichen Heil- und Kostenplan nach GOZ 0030 oder 0040 zusätzlich abzurechnen, er ist hierin nicht enthalten. Wollen Sie Missverständnissen aus dem Weg gehen, erstellen Sie diesen Plan einen Tag später. So dokumentieren Sie die Selbständigkeit der Leistungen noch deutlicher.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 5:25 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 8,6 damit stehen bis zu 20 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 4,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0031 - fuDi - funktionsdiagnostische Maßnahmen.

  • Unser Kommentar
  • Bei Nacken- oder Rückenbeschwerden, bei Zähneknirschen oder -pressen und im Rahmen von Zahnersatzplanungen und -anfertigung kann die Registrierung der genauen Position und Beweglichkeit (Kinematik) der Unterkieferbewegung sinnvoll sein.

    Mit der 8080 ist dann die intensive Analyse und auch Korrektur von Gefundenem am Modell beschrieben. Dort kann also studiert werden, wie sich Änderungen am Kaurelief auf den statischen (stehenden) und dynamischen (in Bewegung befindlichen) Zusammenbiss (Okklusion) wohl auswirken. 

    Laborleistungen, wie das Einbauen der Modelle oder das Einstellen der gemessenen individuellen Werte in den Artikulator sind als Laborleistungen abrechenbar, auch wenn es der Zahnarzt macht. Die 8080 ist nur für die verändernden Arbeiten am Modell zuständig, denn dies ist ja die beschriebene zahnärztliche Leistung.

    Alle Registrierungen nach GOZ 8010, 80208050, 8060, 8065 und Vermessungen und Analysen selber sind in der 8080 nicht inbegriffen, auch die dreidimensionale Vermessung der Kiefer- und Kondylenposition ist z.B. separate, selbständige Leistung. Auch die Registrierung für virtuelle Modelle ist separat abzurechnen.

    Das Erstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes dürfte über den hier angesprochenen "Behandlungsplan" hinausgehen, was sich schon in der höheren Honorierung der GOZ 0030 oder 0040 zeigt! Er ist also separat abzurechnen, wenn die Leistung erbracht wird.

  • BZÄK
  • Die diagnostischen Maßnahmen stellen die Basis der Behandlung dar und umfassen alle Tätigkeiten, die an Modellen zu einer Behandlungsplanung nötig sind. Sowohl additive als auch subtraktive Maßnahmen kommen in Frage.

    Ergebnisse können auch nötige Vorbehandlungen, z. B. kieferorthopädischer oder kieferchirurgischer Art sein.

    Anfallende Laborkosten sind zusätzlich berechenbar.

    Die Leistung ist einmal je Sitzung berechenbar und erfordert das Vorhandensein von in halbindividuellen oder volladjustierbaren Artikulatoren montierten Kiefermodellen.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Erhöhte Schwierigkeit bei anatomischer Besonderheit
    • Dysgnathien
    • Abrasionsgebiss
    • Elongationen
    • Anzahl der nötigen Korrekturen
    • Schleiflistenerstellung
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistungen nach den Nummern 8080 und 8090 werden unter Anpassung der Bewertung zur Klarstellung auf eine Sitzung bezogen.

  • GKV & GOZ?
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Bei Nacken- oder Rückenbeschwerden, bei Zähneknirschen oder -pressen und im Rahmen von Zahnersatzplanungen und -anfertigung kann die Registrierung der genauen Position und Beweglichkeit (Kinematik) der Unterkieferbewegung sinnvoll sein.

Mit der 8080 ist dann die intensive Analyse und auch Korrektur von Gefundenem am Modell beschrieben. Dort kann also studiert werden, wie sich Änderungen am Kaurelief auf den statischen (stehenden) und dynamischen (in Bewegung befindlichen) Zusammenbiss (Okklusion) wohl auswirken. 

Laborleistungen, wie das Einbauen der Modelle oder das Einstellen der gemessenen individuellen Werte in den Artikulator sind als Laborleistungen abrechenbar, auch wenn es der Zahnarzt macht. Die 8080 ist nur für die verändernden Arbeiten am Modell zuständig, denn dies ist ja die beschriebene zahnärztliche Leistung.

Alle Registrierungen nach GOZ 8010, 80208050, 8060, 8065 und Vermessungen und Analysen selber sind in der 8080 nicht inbegriffen, auch die dreidimensionale Vermessung der Kiefer- und Kondylenposition ist z.B. separate, selbständige Leistung. Auch die Registrierung für virtuelle Modelle ist separat abzurechnen.

Das Erstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes dürfte über den hier angesprochenen "Behandlungsplan" hinausgehen, was sich schon in der höheren Honorierung der GOZ 0030 oder 0040 zeigt! Er ist also separat abzurechnen, wenn die Leistung erbracht wird.

Die diagnostischen Maßnahmen stellen die Basis der Behandlung dar und umfassen alle Tätigkeiten, die an Modellen zu einer Behandlungsplanung nötig sind. Sowohl additive als auch subtraktive Maßnahmen kommen in Frage.

Ergebnisse können auch nötige Vorbehandlungen, z. B. kieferorthopädischer oder kieferchirurgischer Art sein.

Anfallende Laborkosten sind zusätzlich berechenbar.

Die Leistung ist einmal je Sitzung berechenbar und erfordert das Vorhandensein von in halbindividuellen oder volladjustierbaren Artikulatoren montierten Kiefermodellen.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Erhöhte Schwierigkeit bei anatomischer Besonderheit
  • Dysgnathien
  • Abrasionsgebiss
  • Elongationen
  • Anzahl der nötigen Korrekturen
  • Schleiflistenerstellung
  • u. v. m.

Die Leistungen nach den Nummern 8080 und 8090 werden unter Anpassung der Bewertung zur Klarstellung auf eine Sitzung bezogen.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

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In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Heil- und Kostenplan nach GOZ 0030, 0040
+ Planungsmodelle nach GOZ 0060
+ Funktionsanalyse, Funktionstherapie nach GOZ 8000 ff.
+ Duplikate und Sägemodelle als zahntechnische Leistung
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 8080 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.

Bitte beachten!

Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Seite "Aufbau Gebührenpositionsseite".