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GOZ 1075a - Prothesenreinigung oder Belagentfernung an herausnehmbarem Zahnersatz - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die GOZ 1040 zusätzlich zu erbringen und anzusetzen.
  • eine zu arg verschmutzte Prothese zur Überarbeitung, ggf. Zahnwechsel ins Labor zu geben, hierbei wäre dann an die GOZ 5250 o.Ä. anzusetzen.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 90,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1075a - Prothesenreinigung oder Belagentfernung an herausnehmbarem Zahnersatz;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 5150 Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke

730 € 41,06 € 94,43

Bei kleinerem Umfang kann der Faktor ggf. abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Es ist die Regel, dass Patienten es bei der häuslichen Mundhygiene nicht schaffen, ihre Zähne restlos sauber zu halten, der Verordnungsgeber hat die professionelle Zahnreinigung in der GOZ beschrieben. Darin ist jedoch nur die Reinigung der natürlichen Zähne und Brücken (fest sitzender Zahnersatz) beschrieben, weder die Reinigung von Verbindungselementen (GOZ 1047a) noch an herausnehmbarem Zahnersatz sind beschrieben.

    Trotzdem ist es natürlich notwendig, dass Profis den herausnehmbaren Zahnersatz von Zeit zu Zeit säubern. Dies kann im Dentallabor, im Praxislabor oder im Behandlungszimmer geschehen. Im letzteren Fall fehlt eine Abrechnungsposition in der GOZ.

    Es bleibt nur die zusätzliche vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt

    "Prothesenreinigung oder Belagentfernung"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Es ist die Regel, dass Patienten es bei der häuslichen Mundhygiene nicht schaffen, ihre Zähne restlos sauber zu halten, der Verordnungsgeber hat die professionelle Zahnreinigung in der GOZ beschrieben. Darin ist jedoch nur die Reinigung der natürlichen Zähne und Brücken (fest sitzender Zahnersatz) beschrieben, weder die Reinigung von Verbindungselementen (GOZ 1047a) noch an herausnehmbarem Zahnersatz sind beschrieben.

Trotzdem ist es natürlich notwendig, dass Profis den herausnehmbaren Zahnersatz von Zeit zu Zeit säubern. Dies kann im Dentallabor, im Praxislabor oder im Behandlungszimmer geschehen. Im letzteren Fall fehlt eine Abrechnungsposition in der GOZ.

Es bleibt nur die zusätzliche vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt

"Prothesenreinigung oder Belagentfernung"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Professionelle Zahnreinigung ist mit 1040 komplett beschrieben."

Tatsächlich spricht der GOZ - Text in der Leistungsbeschreibung der 1040 von "Zahn- und Wurzeloberflächen" und legt die Abrechenbarkeit "je Zahn oder Implantat oder Brückenglied" fest. Eindeutig fehlt herausnehmbarer ZAhnerstz in dieser Aufzählung.

Natürlich gehört zu einer kompletten professionellen Zahnreinigung - fachlich gesehen - auch die Reinigung herausnehmbarer Teile.

Die Abrechnung einer professionellen Reinigung dort nach GOZ 1040 ist jedoch durch die eindeutige Leistungsbeschreibung der 1040 nicht statthaft, denn dies ist kein Leistungsbestandteil.

Die Bundeszahnärztekammer führt die "Prothesenreinigung" in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender Leistungen, da diese Leistung in keiner GOZ- oder GOÄ-Position abgebildet ist. Die Analogabrechnung ist daher korrekt und die Rechnung somit fällig.

Wollen Sie dies bestreiten, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.
Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.