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GOZ 2010 - Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer € 6,47
Vergütung 1988 - 2011 € 6,46
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 10 - ÜZ). € 6,80

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass auch die vorbeugende Fluoridierung nach GOZ 1020 in der gleichen Sitzung möglich ist.
  • dass die GOZ 2010 auch neben der GOZ 1040 (professionelle Zahnreinigung) möglich ist, häufig reagieren Zähne ja während der Reinigung intensiv empfindlich.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Für die Rüstzeit, die Reinigung und Trocknung, sowie das Auftragen des Fluoridlacks steht mit Faktor 2,3 etwa 1 Minute zur Verfügung.

Wir emppfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 4,4, damit stehen bis zu 2 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0130 - ÜZ - Behandlung überempfindlicher Zahnflächen.

  • Unser Kommentar
  • Wenn Zähne durch saure Speisen und Getränke, durch Zähneknirschen, zahnärztliche Maßnahmen oder etwas Anderes empfindlich geworden sind, hilft bisweilen die Fluoridierung, die Anwendung spezieller Salze oder die Anwendung eines Dentallasers.

    Diese Behandlung überempfindlicher Zähne wird mit der GOZ 2010 abgerechnet.

    Naturgemäß kann dies neben vielen Positionen erfolgen, sogar neben der Fluoridierung als Kariesprophylaxe nach 1020.

  • BZÄK
  • Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien.

    Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar.

    Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.

    Als Materialien können u. a. Fluoridierungsgele oder -lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Der Leistungsinhalt kann auch durch die Anwendung eines Dental-Lasers erfüllt werden.

    Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen im Sinne der Nummer 2010 dient der Reduktion/Beseitigung von Hypersensibilitäten.

    Die Nummer 2010 ist neben der Nummer 1040 berechnungsfähig.

  • GKV & GOZ?
  • Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen entspricht am ehesten der BEMA 10 - üZ.

Wenn Zähne durch saure Speisen und Getränke, durch Zähneknirschen, zahnärztliche Maßnahmen oder etwas Anderes empfindlich geworden sind, hilft bisweilen die Fluoridierung, die Anwendung spezieller Salze oder die Anwendung eines Dentallasers.

Diese Behandlung überempfindlicher Zähne wird mit der GOZ 2010 abgerechnet.

Naturgemäß kann dies neben vielen Positionen erfolgen, sogar neben der Fluoridierung als Kariesprophylaxe nach 1020.

Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien.

Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar.

Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.

Als Materialien können u. a. Fluoridierungsgele oder -lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Der Leistungsinhalt kann auch durch die Anwendung eines Dental-Lasers erfüllt werden.

Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen im Sinne der Nummer 2010 dient der Reduktion/Beseitigung von Hypersensibilitäten.

Die Nummer 2010 ist neben der Nummer 1040 berechnungsfähig.

Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen entspricht am ehesten der BEMA 10 - üZ.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Versiegelung ist nur ein Mal pro Zahn berechenbar"

Sie erkennen die Versiegelung nur ein Mal pro Zahn an. Ausdrücklich ist in der Leistungsbeschreibung jedoch davon die Rede, dass kariesfreie Fissuren oder auch Glattflächen gemeint sind. Dort steht nicht: kariesfreie Fissuren und Glattflächen.

Der Verordnungsgeber hat hier also zwei Zahnbereiche klar unterschieden, daher ist die Versiegelung der Fissuren auch getrennt von der Versiegelung der Glattflächen abrechenbar.

Diese Ansicht vertritt auch die Bundeszahnärztekammer.

Die Rechnungslegung ist also korrekt, die Zahlung ist fällig und die Erstattung nach Tarif ist es ebenso.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Mundhygienestatus GOZ 1000
+ Remotivation GOZ 1010
+ Flouridierung ohne Medikamententräger GOZ 1020
+ Fluoridierung mit Medikamententräger GOZ 1030
+ professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
+ absolute Trockenlegung GOZ 2040
+ Entfernung von Zahnbelägen GOZ 4050, 4055
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Position GOZ 2010 schließt selbst keine Leistungen neben sich aus