Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOÄ 75 - ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie € 17,43

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • für Öffnung der Vorlage, Schreiben des Berichts, Gegenlesen, Druck und Archivierung stehen insgesamt 4 Minuten zur Verfügung, danach werden die Zahlen rot.

  • Porto ggf. separat zu berechnen.

  • Unser Kommentar
  • Der ausführliche Bericht kann unterschiedliche Ausmaße haben, eine Form ist nicht vorgeschrieben.

  • BZÄK
  • Eine Mehrfachberechnung für die Berechnung für mehrere Befundberichte an verschiedene Adressaten
    ist möglich.

    Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose
    ist Bestandteil der Leistungen im Abschnitt O. und nicht gesondert mit der GOÄ. Nr. 0075 berechnungsfähig.

    In der gleichen Angelegenheit, für die die Nr. 0060 berechnet wird, ist die Berechnung der Geb. Nr.
    0075 für die schriftliche Mitteilung an den gleichen Konsilpartner nicht berechnungsfähig.

    Die GOÄ 0075 ist nicht berechnungsfähig für Auskünfte, die der Erstattung oder Feststellung des Versicherungsfalls dienen. Diese Leistung ist nach den Bestimmungen des BGB zu berechnen. (vgl. Positions-Papier der Bundeszahnärztekammer
    „Honorierung der Auskunftserteilung an Private Krankenversicherungsunternehmen“
    www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/pos14/p5_Pos_Honorierung_Auskunftserteilung_PKV.pdf

  • GKV & GOZ?
  • Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

Der ausführliche Bericht kann unterschiedliche Ausmaße haben, eine Form ist nicht vorgeschrieben.

Eine Mehrfachberechnung für die Berechnung für mehrere Befundberichte an verschiedene Adressaten
ist möglich.

Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose
ist Bestandteil der Leistungen im Abschnitt O. und nicht gesondert mit der GOÄ. Nr. 0075 berechnungsfähig.

In der gleichen Angelegenheit, für die die Nr. 0060 berechnet wird, ist die Berechnung der Geb. Nr.
0075 für die schriftliche Mitteilung an den gleichen Konsilpartner nicht berechnungsfähig.

Die GOÄ 0075 ist nicht berechnungsfähig für Auskünfte, die der Erstattung oder Feststellung des Versicherungsfalls dienen. Diese Leistung ist nach den Bestimmungen des BGB zu berechnen. (vgl. Positions-Papier der Bundeszahnärztekammer
„Honorierung der Auskunftserteilung an Private Krankenversicherungsunternehmen“
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/pos14/p5_Pos_Honorierung_Auskunftserteilung_PKV.pdf

Dreht es sich überwiegend um Privatleistungen, so ist die Beratungsgebühr privat abzurechnen.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen weitere Probleme bekannt werden!

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Beratungen nach GOÄ 1, GOÄ3
+ und viele andere mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 75 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.