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Hier geht es zu den Richtlinien

Wir wünschen viel Kraft und Zeit für die Lektüre!

Behandlungs - Richtlinie: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung

Zahnersatz - Richtlinie: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Festzuschuss - Richtlinie: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind

KFO-Richtlinien: Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung

Auslegung der KFO-Richtlinien: Vereinbarung zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Auslegung der Anlage 2 zu Abschnitt B Nr. 2 der geltenden Kfo-Richtlinien

Individualprophylaxe - Richtlinie: Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen

zahnärztliche Früherkennung - Richtlinien: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 Abs. 6 SGB V in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Qualitätsmanagements - Richtlinie: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie

Bedarfsplanungs - Richtlinie Zahnärzte: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV.

Wenn Sie den Eindruck haben...

dass es unheimlich schwierig ist, aus all den Vorschriften und Verklausulierungen heraus zu finden, welche Leistung denn nun von der Krankenkasse bezahlt oder bezuschusst werden, dann sind Sie damit nicht allein.

Dabei kennen Sie aber die vierteljährlichen Rundschreiben, die kleinteiligen Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften noch gar nicht, die sich alle Nase lang ändern.

Die Verwaltung des Mangels gehört in die GKV-Verwaltungen, nicht in die Praxen!

Sehr viel geistige Kapazität, sehr viel Denkarbeit wird hierfür in Zahnarztpraxen ver(sch)wendet - sie bleibt nicht für Medizin, für Hygiene, für Nettsein übrig.

Ent-fesseln Sie ihre Medizin! Wählen Sie die Kostenerstattung!

Unsere Meinung zum GKV-System

Wir finden, dass ein staatliches Gesundheitssystem notwendig ist,

Wir finden, dass ein solidarisch oder staatlich finanziertes System chronisch Kranke, Schwerkranke, Behinderte und andere benachteiligte Gruppen besonders schützen muss.

Ein solches Gesundheitssystem kann nicht alle medizinisch sinnvollen und möglichen Leistungen bezahlen und das muss auch ganz offen gesagt werden!

Ein faires Gesundheitssystem eröffnet den Menschen in diesem Land die Wahlfreiheit für ein individuelles Mehr an Medizin.

Diese Medizin außerhalb des staatlichen Systems muss so frei reguliert sein, dass

  • die Mediziner und ihr Personal davon leben, sich weiterbilden, nachrüsten können und
  • gleichzeitig Patienten die Möglichkeit haben, einen zusätzlichen Versicherungsschutz hierfür zu erlangen.

 

Das derzeitige GKV - PKV - Gesundheitssystem erfüllt diese Dinge nur sehr begrenzt.

Darum haben wir uns die Arbeit mit diesem Portal gemacht.

Unsere grundsätzliche Kritik an den Richtlinien des GKV-Systems

Die Richtlinien beschäftigen sich mit drei Themen:

 

1. Es soll medizinisch nach den Regeln der Kunst behandelt werden. Klingt gut. ist aber hier überflüssig, denn

  • die Regeln der Kunst kennen viel mehr Behandlungsverfahren als die Kassentabelle, die diese verschweigt,
  • die Regeln der Kunst unterliegen Veränderungen, die in diesen Richtlinien nicht nach verfolgt werden,
  • die Regeln der Kunst sind anderen Ortes - nämlich in der Wissenschaft und in Fachgesellschaften - angesiedelt, sie sollten die erste Priorität bei der Wahl von Verfahren haben und nicht mit Spargedanken vermischt werden, denn das führt zu ethischen Konflikten!

Die Betonung der Regeln der Kunst in diesen Richtlinien ist ein Feigenblatt, das den eigentlichen Zweck der Richtlinien verbergen soll:

GELD SPAREN!

 

2. Die Behauptung, dass alles medizinisch Notwendige getan werde aber und nach den Regeln der Kunst zu behandeln sei, unterstellt,

a) dass dies alles sei, was medizinisch notwendig sein kann,

b) dass die "Leistungserbringer" dauernd pfuschen,

c) dass die Richtlinien zu einer Medizin führen würden, die den Regeln der Kunst entspricht.

Diese Richtlinien führen Vertragszahnärzte aktiv in den ethischen Konflikt, indem die Richtlinien explizit Verfahren benennen, die Sachleistungen der GKV sind und nur sehr wenige kleine Verfahren, die dies nicht sind. Ganz verschwiegen werden sehr viele Verfahren, die heute den Regeln der Kunst entsprechen!

"Leistungserbringer", die hier unbezahlt Verwaltungsaufgaben der GKV übernehmen, werden bisweilen zu Sparkommissaren degradiert.

Es wird verheimlicht, dass medizinisch viel mehr möglich ist und
manch eine Kassenvorschrift medizinischer Ethik widerspricht!

 

3. Es wird immer wieder auf Sparvorschriften unter dem wohlklingenden Wort "Wirtschaftlichkeit" eingegangen.

Wenn Sie alle unnötigen weil deplatzierten und veralteten Passagen über medizinische Aspekte wegstreichen, bleibt nur noch eines über:

Geld, das die GKV nicht für die Gesundheit ihrer Versicherten ausgeben will.

 

Wir halten diese Vermischung für falsch.

Ehrlich wäre es, zu sagen:

"Nur Ärzte wissen, was die Regeln der Kunst sind.

Die GKV hat begrenzte Mittel und kann nicht alles, was medizinisch möglich und sinnvoll ist, bezahlen,

GKV-Medizin genügt nicht überall den Regeln der Kunst."