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GOÄ 1467 - operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mund aus

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung € 54,56

Wird die Kieferhöhle vom Mund aus eröffnet, so fällt diese Position an.

Werden beide Seiten eröffnet, dann fällt die Position zweimal an.

Spülung und Einbringen (Instillation) von Medikamenten sind nicht in der Leistung enthalten, sie können separat mit der GOÄ 1479 berechnet werden.

Die Anästhesie ist ebenfalls separat abzurechnen.

Die Eröffnung für einen Sinuslift ist in der Position für den Sinuslift enthalten. Wird ein Sinuslift jedoch abgebrochen, so kann die GOÄ 1467 statt der GOZ 9120 angesetzt werden.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente sind ggf. nach GOÄ separat berechenbar.
  • den OP-Zuschlag GOÄ 442 ggf. zusätzlich anzusetzen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ GOÄ 1479 Ausspülen der Kieferhöhle
+ OP-Zuschlag GOÄ 442
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.