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BEMA 43 - X1 - Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

Als einwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
alle Frontzähne
im Oberkiefer Zahn 5
im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5
bei den Milchzähnen:
alle Frontzähne
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer abgerechnet werden,
unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden
müsste.

Leistungsbeschränkungen und Vergleich GKV : Privatleistung

Punkte

Bestimmungen

in GOZ/GOÄ ähnlich / ähnlich + zusätzlich vorhanden (keine GKV-Leistung)

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