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GOZ 2005a - BEWE-Screening-Test (Basic Erosive Wear Examination Index) - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Leistung als automatische Folgeleistung zu jeder Grunduntersuchung einzusetzen und bereiten Sie es alle 1 - 3 Jahre standardmäßig vor.
  • dass eine versäumte Befundung auch negative Folgen haben kann.
  • ggf. Fotos nach GOZ 6005a, Modelle nach GOZ 0060, digitale Abformungen nach GOZ 0065 zu erstellen.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 22,- pro Befunderhebung, ggf. kann der Faktor im einfach gelagerten Fall abgesenkt werden.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

2005a - BEWE-Screening-Test;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2290: Entfernung Einlagefüllung, Krone o.ä.

180

€ 10,12

€ 23,28

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten.
Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Unter Erosion versteht man eine durch Säure und ggf. auch mechanische Beeinträchtigung bedingte Abtragung von Zahnhartsubstanz.

    Eine fortschreitende Erosion setzt tiefer gelegene Zonen Bakterien, Säuren/Basen und mechanischem Abrieb aus und sollte daher nicht unentdeckt oder undokumentiert bleiben.

    Der "Basic-Erosive-Wear-Examination" (BEWE) - Screening-Test soll die Erosionen aufdecken und dokumentieren.

    Hierbei wird das Gebiss in Sextanten (sechs Zonen) unterteilt und nach folgenden Werten beurteilt:
    0 - kein Zahnschmelzverlust
    1 - initialer Verlust der Oberflächenstruktur
    2 - abgegrenzter Defekt, hartgewebeverlust von weniger als 50 % der Zahnoberfläche
    3 - Hartgewebeverlust von mehr als 50% der Zahnoberfläche

    Die Gesamtsumme der höchsten Sextanteneinstufungen zwischen 0 und 18 ergibt die Risikoeinstufung und hat ggf. Flouridierungsmaßnahmen, Mundhygieneunterweisungen oder sogar Zahnersatzbehandlungen zur Folge.

    Handlungsempfehlungen (lt. wissenschaftl. Studien):

    • 0 - 2: Routinekontrollen, BEWE-Test mindestens alle 3 Jahre
    • 3 - 8: Hygiene- und Diätberatung, Routinekontrollen, BEWE-Test mindestens alle 2 Jahre
    • 9 - 13: subjektive Hygiene- und Diätberatung, Ursachenforschung, regelmäßige Flouridierungsmaßnahmen; BEWE-Test mindestens alle 6 - 12 Monate
    • 14 - 18: subjektive Hygiene- und Diätberatung, Ursachenforschung, regelmäßige Flouridierungen und andere Maßnahmen zum Schutz der Hartsubstanz, ggf. Fotodokumentation, ggf. Dokumentationsmodelle, ggf. Zahnersatz; BEWE-Test mindestens alle 6 - 12 Monate

    Dieses Verfahren ist in der GOZ nicht beschrieben und ist daher nur vergleichend abrechenbar.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt den

    "BEWE-Screening-Test"

    unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Unter Erosion versteht man eine durch Säure und ggf. auch mechanische Beeinträchtigung bedingte Abtragung von Zahnhartsubstanz.

Eine fortschreitende Erosion setzt tiefer gelegene Zonen Bakterien, Säuren/Basen und mechanischem Abrieb aus und sollte daher nicht unentdeckt oder undokumentiert bleiben.

Der "Basic-Erosive-Wear-Examination" (BEWE) - Screening-Test soll die Erosionen aufdecken und dokumentieren.

Hierbei wird das Gebiss in Sextanten (sechs Zonen) unterteilt und nach folgenden Werten beurteilt:
0 - kein Zahnschmelzverlust
1 - initialer Verlust der Oberflächenstruktur
2 - abgegrenzter Defekt, hartgewebeverlust von weniger als 50 % der Zahnoberfläche
3 - Hartgewebeverlust von mehr als 50% der Zahnoberfläche

Die Gesamtsumme der höchsten Sextanteneinstufungen zwischen 0 und 18 ergibt die Risikoeinstufung und hat ggf. Flouridierungsmaßnahmen, Mundhygieneunterweisungen oder sogar Zahnersatzbehandlungen zur Folge.

Handlungsempfehlungen (lt. wissenschaftl. Studien):

  • 0 - 2: Routinekontrollen, BEWE-Test mindestens alle 3 Jahre
  • 3 - 8: Hygiene- und Diätberatung, Routinekontrollen, BEWE-Test mindestens alle 2 Jahre
  • 9 - 13: subjektive Hygiene- und Diätberatung, Ursachenforschung, regelmäßige Flouridierungsmaßnahmen; BEWE-Test mindestens alle 6 - 12 Monate
  • 14 - 18: subjektive Hygiene- und Diätberatung, Ursachenforschung, regelmäßige Flouridierungen und andere Maßnahmen zum Schutz der Hartsubstanz, ggf. Fotodokumentation, ggf. Dokumentationsmodelle, ggf. Zahnersatz; BEWE-Test mindestens alle 6 - 12 Monate

Dieses Verfahren ist in der GOZ nicht beschrieben und ist daher nur vergleichend abrechenbar.

Die Bundeszahnärztekammer führt den

"BEWE-Screening-Test"

unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: " Die Erosionserfassung ist Teil einer Zeilleistung X und mit ihr abgegolten."

Für die Entscheidung, ob eine Leistung Teil einer anderen Leistung der Gebührenordnung ist, gibt es verschiedene Kriterien.
Zunächst ist eine Leistung dann Teil der anderen Leistung, wenn sie in der Leistungsbeschreibung benannt ist. Die Anwendung des BEWE-Screening-Tests ist in keiner Leistung der GOZ oder GOÄ benannt.

Dann ist entscheidend, ob es sich um einen immer zur anderen Leistung gehörenden Behandlungsschritt handelt. Auch das ist für den Test nicht der Fall.

Er ist also nicht Bestandteil einer anderen Leistung.

Der Begriff "Zielleistung" umschreibt, dass eine kleine Leistung Teil der notwendigen Behandlungsschritte ist, um eine größere Leistung, die das Ziel ist, zu erbringen.
Das bedeutet, dass die Zielleistung in der Regel nicht ohne diese kleine Leistung erreichbar ist und/oder dass die Einzelleistung in der Leistungsbeschreibung der "Zielleistung" enthalten ist.

"Zielleistung" heißt nicht, dass alle in einer Sitzung erbrachten Leistungen einer einzigen abzurechnenden Leistung zuzuordnen wären.

Des Prinzip der Einzelleistungsvergütung besagt hingegen, dass selbständige und nicht in einer anderen Leistung inbegriffene Leistungen nebeneinander abzurechnen sind, um am Ende für einen fairen Interessenausgleich zu sorgen, während die Ausübung der Medizin nicht durch Kostengesichtspunkte behindert werden soll.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Wenn Sie also die Erstattung dieser Leistung verweigern wollen, sehe ich Sie in der Pflicht mir zu begründen, warum Sie § 6 GOZ hier als nicht zutreffend ansehen wollen oder ein unabhängiges Kammergutachten zu veranlassen, das Ihre Behauptung stützt, die Befragung eines wiederholt durch Sie bezahlten Zahnarztes kann nicht als neutral aufgefasst werden.

Daher fordere ich Sie auf, die korrekt analog berechnete Leistung zu erstatten oder mir nachzuweisen, dass die Asuführung des BEWE-Screening - Tests im Text einer Leistungsbeschreibung enthalten ist.

Die Rechnung meiner Zahnarztpraxis ist korrekt erstellt und somit fällig, Gleiches gilt für die Erstattung nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.