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GOZ 4013a - Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Bei der Bezeichnung Periotest® handelt es sich um einen eingetragenen Markennamen. Die Bundeszahnärztekammer benennt das Periotest®-Verfahren beispielhaft in Ihrer Leistungsbetitelung. Zahnarztrechnung.info weicht davon ab, da es mehrere unterschiedliche Geräte unterschiedlicher Hersteller gibt.

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Messung auch zu dokumentieren.
  • Weiteres, wie z.B. eine Beratung ist nicht Bestandteil der Leistung.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 30,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1-fach

 2,3-fach

4013a - Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 6120: Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orhtodontischer Hilfsmittel;

230

 € 12,94

€ 29,75

Bei wenigen Messpunkten kann der Faktor entsprechend abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Es gibt verschiedene elektronische Verfahren, die unter diese Bezeichnung fallen können, so z.B. das so genannte "Periotest®"-Verfahren, bei dem die Auslenkbarkeit eines Zahnes unter wiederholtem Anklopfen elektronisch gemessen wird.

    Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik"

    unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • PKV-Verband
  • Der PKV-Verband kommentiert:

    "Eigentlich wurde die GOZ-Nr. 401 im Zuge der Novellierung gestrichen, findet jedoch immer noch Anwendung. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 0070 für angemessen."

    Zwei Dinge räumt der PKV-VErband hier ein:

    1. was gestrichen wurde ist nicht deswegen unsinnig - sonst dürfte es der Verband ja nicht als erstattungsfähig einstufen.
    2. die Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik sind analog abzurechnen.

    Jedoch schlägt der PKV-Verband eine Abrechnungsposition vor mit der jede Praxis tiefrote Zahlen schreiben würde, Anschaffung und Unterhalt des Gerätes sind offenkundig nicht berücksichtigt, damit ist die vom PKV-Verband vorgeschlagene Position absolut nicht gleichwertig. Unsere transparente und nachvollziehbare Berechnung zeigt, dass das Doppelte bis Fünffache betriebswirtschaftlich notwendig ist.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Es gibt verschiedene elektronische Verfahren, die unter diese Bezeichnung fallen können, so z.B. das so genannte "Periotest®"-Verfahren, bei dem die Auslenkbarkeit eines Zahnes unter wiederholtem Anklopfen elektronisch gemessen wird.

Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik"

unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Der PKV-Verband kommentiert:

"Eigentlich wurde die GOZ-Nr. 401 im Zuge der Novellierung gestrichen, findet jedoch immer noch Anwendung. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 0070 für angemessen."

Zwei Dinge räumt der PKV-VErband hier ein:

  1. was gestrichen wurde ist nicht deswegen unsinnig - sonst dürfte es der Verband ja nicht als erstattungsfähig einstufen.
  2. die Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontitisdiagnostik sind analog abzurechnen.

Jedoch schlägt der PKV-Verband eine Abrechnungsposition vor mit der jede Praxis tiefrote Zahlen schreiben würde, Anschaffung und Unterhalt des Gerätes sind offenkundig nicht berücksichtigt, damit ist die vom PKV-Verband vorgeschlagene Position absolut nicht gleichwertig. Unsere transparente und nachvollziehbare Berechnung zeigt, dass das Doppelte bis Fünffache betriebswirtschaftlich notwendig ist.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 30,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1-fach

 2,3-fach

4013a - Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostik;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 6120: Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orhtodontischer Hilfsmittel;

230

 € 12,94

€ 29,75

Bei wenigen Messpunkten kann der Faktor entsprechend abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Anwendung des Periotest ist veraltet / in der LEistung XX inbegriffen und nicht gesondert berechnungsfähig."

Selbst der PKV-Verband erkennt die Anwendung des Periotest-Verfahrens in seiner Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen als nach § 6 Abs. 2 GOZ analog abzurechnende Leistung an, da die Leistung medizinisch notwendig (sinnvoll) ist, nicht in GOZ oder GOÄ enthalten ist und eine selbständige Leistung mit eigenem Zeitbedarf darstellt.

Das Periotestverfahren wird in der Praxis zunehmend von Resonanzfrequenzgeräten abgelöst, da die Messergebnisse als belastbarer eingestuft werden, trotzdem ist auch die Anwendung des Periotest - Verfahrens weiterhin gebräuchliche medizinische Diagnostik.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Die Rechnung meiner Zahnarztpraxis ist korrekt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattung nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist in einer anderen Zielleistung inbegriffen."

Der Begriff "Zielleistung" umschreibt, dass eine kleine Leistung Teil der notwendigen Behandlungsschritte ist, um eine größere Leistung, die das Ziel ist, zu erbringen.

Das bedeutet, dass die Zielleistung in der Regel nicht ohne diese kleine Leistung erreichbar ist und/oder dass die Einzelleistung in der Leistungsbeschreibung der "Zielleistung" enthalten ist.

"Zielleistung" heißt nicht, dass alle in einer Sitzung erbrachten Leistungen einer einzigen abzurechnenden Leistung zuzuordnen wären.

Des Prinzip der Einzelleistungsvergütung besagt hingegen, dass selbständige und nicht in einer anderen Leistung inbegriffene Leistungen nebeneinander abzurechnen sind, um am Ende für einen fairen Interessenausgleich zu führen, während die Ausübung der Medizin nicht durch Kostengesichtspunkte behindert werden soll.

Die Anwendung elektromechaniser Verfahren zur Parodontitisdiagnostik ist in keiner Leistungsbeschreibung von GOZ oder GOÄ abgebildet, auch ist sie nicht regelmäßig zur Erbringung einer anderen Leistung erforderlich, sie kann also nicht Teil einer anderen Zielleistung sein.

Die Rechnung meiner Zahnarztpraxis ist daher korrekt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattung nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.