Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOZ 6010 - Modellanalyse

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060 € 23,28
Vergütung 1988 - 2011 € 23,28
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 117). € 32,98

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass die 6010 je Auswertungsmethode berechnet wird!
  • die Auswertung auch zu dokumentieren!
  • die 0060 oder andere vorbereitende Methoden zusätzlich anzusetzen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 4 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,0 damit stehen bis zu 10 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,0 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ sind die 0112 - Opt - Fotografie und optisch-elektronische Abformung und die 0018 - Aus - Auswertung.

  • Unser Kommentar
  • Die Analyse von Modellen kann durch Ausmessen (metrische Analyse) von Strecken, von Winkeln oder Abständen erfolgen. Auch grafisch oder dreidimensionale Auswertungsmethoden werden angewandt, sind mehrere Methoden gleichzeitig sinnvoll und ausgeführt worden, so kann die 6010 pro durchgeführter Methode berechnet werden.

    Die vorher angefertigten Modelle oder Computerscans sind eine gesonderte, selbständige zahnärztliche Leistung und werden nach GOZ 0060 oder vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet, auch Laborleistungen kommen separat hinzu.

  • BZÄK
  • Die Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen dient der Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Zahnbogenform und Bisslage bzw. Okklusion.

    Die Leistung kann im Verlauf einer Behandlung ggf. mehrfach erforderlich werden.

    Als Methoden kommen z. B. dreidimensionale Analyse, grafische oder metrische Auswertungen in Betracht. Die Wahl der indizierten Methode(n) bestimmt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.

    Sofern mehrere der oben aufgeführten Methoden zur Anwendung kommen, können sie einzeln berechnet werden.

    Werden andere als die aufgeführten Methoden angewendet, werden sie nach § 6 Abs. 1 berechnet.

    Die Berechnung der Leistung setzt die Erstellung von Kiefermodellen nach der Nummer 0060 voraus.

    Bei der elektronischen Auswertung von digitalen Darstellungen intraoraler Verhältnisse werden die entsprechenden zahnärztlichen Leistungen nach § 6 Abs. 1 berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Besondere Schwierigkeit bei ausgeprägter Zahnstellungs- bzw. Kieferanomalie
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Berechnung der Leistung nach der Nummer 6010 wird zur Klarstellung auf die Leistung nach der Nummer 0060 (Abformung beider Kiefer) bezogen.

  • GKV & GOZ?
  • Der Leistung ähnelt im GKV-System die BEMA 117.

Die Analyse von Modellen kann durch Ausmessen (metrische Analyse) von Strecken, von Winkeln oder Abständen erfolgen. Auch grafisch oder dreidimensionale Auswertungsmethoden werden angewandt, sind mehrere Methoden gleichzeitig sinnvoll und ausgeführt worden, so kann die 6010 pro durchgeführter Methode berechnet werden.

Die vorher angefertigten Modelle oder Computerscans sind eine gesonderte, selbständige zahnärztliche Leistung und werden nach GOZ 0060 oder vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet, auch Laborleistungen kommen separat hinzu.

Die Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen dient der Erfassung und Dokumentation der jeweiligen Zahnbogenform und Bisslage bzw. Okklusion.

Die Leistung kann im Verlauf einer Behandlung ggf. mehrfach erforderlich werden.

Als Methoden kommen z. B. dreidimensionale Analyse, grafische oder metrische Auswertungen in Betracht. Die Wahl der indizierten Methode(n) bestimmt sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls.

Sofern mehrere der oben aufgeführten Methoden zur Anwendung kommen, können sie einzeln berechnet werden.

Werden andere als die aufgeführten Methoden angewendet, werden sie nach § 6 Abs. 1 berechnet.

Die Berechnung der Leistung setzt die Erstellung von Kiefermodellen nach der Nummer 0060 voraus.

Bei der elektronischen Auswertung von digitalen Darstellungen intraoraler Verhältnisse werden die entsprechenden zahnärztlichen Leistungen nach § 6 Abs. 1 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Besondere Schwierigkeit bei ausgeprägter Zahnstellungs- bzw. Kieferanomalie
  • u. v. m.

Die Berechnung der Leistung nach der Nummer 6010 wird zur Klarstellung auf die Leistung nach der Nummer 0060 (Abformung beider Kiefer) bezogen.

Der Leistung ähnelt im GKV-System die BEMA 117.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Eingehende Untersuchung nach GOZ 0010
+ Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans KFO nach GOZ 0040
+ Planungsmodell eines Kiefers nach GOZ 0050
+ Planungsmodelle beider Kiefer nach GOZ 0060
+ Laborleistungen
+ digitale Scans vergleichend nach § 6 Abs. 1 GOZ
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6010 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.