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GOÄ 2007 - Entfernung von Fäden oder Klammern

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Entfernung von Fäden oder Klammern € 5,36

Das Entfernen von Fäden oder Klammern (zum Wundverschluss) kann nach der GOÄ 2007 berechnet werden.

Die GOZ 3300 ist zwar besser honoriert, es kann aber im Einzelfall sein, dass eine Wunde im gleichen Quadranten oder Frontzahnbereich nachbehandelt wird nach GOZ 3300 und an einer zweiten Wunde im gleichen Gebiet werden nach GOÄ 2007 Fäden entfernt. Schließlich machen zwei Wunden auch mehr Arbeit.

Jedoch ist die GOZ 3300 selbst auch nicht auf Erbringung pro Quadrant oder Frontzahnbereich festgelegt, sondern bezieht sich ebenfalls auf das jeweilige Wundgebiet. Bestehen also mehrere Wundgebiete, kann die GOZ 3300 mehrfach zum Ansatz kommen, dies wäre dann besser honoriert.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ Nachbehandlung nach GOZ 3300
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.