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GOZ 2455a - Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (bei medizinischer Notwendigkeit) - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass die medizinische Notwendigkeit klar belegt sein muss, sonst ist es sicherer, der Diastemaschluss als Verlangensleistung abzurechnen.
  • dass Materialkosten in der Analogposition enthalten sein müssen.
  • dass die Behandlung durch Abscherung des Aufbaus in dieser exponierten Lage eventuell wiederholt werden muss, ein Risikoaufschlag muss einberechnet werden.
  • den Patienten über das Abscherrisiko eingehend aufzuklären und dies schriftlich zu dokumentieren.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 260,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

2455a - Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (medizinisch notwendig);

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2220: Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone;

2067

€ 116,25

€ 267,38

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden. Beachten Sie jedoch Ihre Materialkosten und die Risiken!

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Ein Diastema ist ein Auseinanderstehen i.d.R. der mittleren Frontzähne. Es kann entstellend sein, kann bei der Aussprache und beim Essen stören (Speiseneinpressung), es gefährdet die Gesundheit des örtlichen Zahnfleisches, und eine wichtige Stabilisierung des Zahnbogens fehlt. Daher ist eine medizinische Notwendigkeit sehr häufig gegeben.

    Häufig liegt dem auch ein leichtes Auseinanderstehen der knöchernen Kieferteile zugrunde. Eine Korrektur ist dann nicht immer kierferorthopädisch möglich.

    Eine breiter gestaltete Überkronung kann die Zähne empfindlich schädigen.

    Deutlich weniger zahnschädigend ist der Aufbau der Zahnkonturen mittels Kunststoffen in Adhäsivtechnik (Klebetechnik). Mit unterschiedlich gefärbten und unterschiedlich transparenten Kunststoffen können auch ästhetisch in der Regel sehr gute Ergebnisse erreicht werden.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (bei medizinischer Notwendigkeit)"

    unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • PKV-Verband
  • Der PKV-Verband kommentiert:

    "Das Schließen eines Diastemas dient in der Regel kosmetisch/ästhetischen Zwecken und kann daher nur als Verlangensleistung berechnet werden (§ 2, Absatz 3). "

    Während die erste Formulierung "dient in der Regel" noch (sehr wenige) Ausnahmen zubilligt, wird eine radikale, ausnahmslose Schlussfolgerung "kann daher nur" getroffen, da gibt es keine Ausnahme mehr, heißt das. Rhetorisch gesehen ist so etwas eine dreiste Totschlagargumentation. Dies entlarvt die Absicht des Verfassers!

    Das Schließen eines Diastemas dient jedoch keinesfalls in der Regel (allein oder vornehmlich) ästhetischen Gesichtspunkten, ein Diastema wird von Vielen sogar als ästhetisch besonders und charaktervoll betrachtet, man betrachte Fotos der Musikerin Madonna und andere Künstler und Personen der Öffentlichkeit!

    Die GOZ kennt jedoch weitere Positionen zur ausdrücklichen Therapie des Diastemas:

    3210 - Beseitigung störender Schleimhautbänder

    3280 - Diastema - Operation

    6250 - Beseitigung Diastema (kieferorthopädisch)

    Medizinische Gründe (Indikationen) für eine Diastema-Beseitigung können u.a. sein:

    • Speisenimpaktion - das regelmäßige Einbeißen von Speisen kann zu Zahnfleisch- und Knochenrückgang und zum Verlust der beteiligten Zähne führen
    • fehlende Stabilisierungsfunktion des Zahnzwischenkontaktes - Zahnwanderungen können die Folge sein, der Schutz einer geschlossenen Zahnreihe bei plötzlicher Gewalteinwirkung (Schlag auf Zähne) ist vermindert
    • Sprachbehinderung - S-Laute und F-Laute können mit einem Diastema ggf. nur unvollständig gebildet werden
    • gesellschaftliche Isolation durch wiederholtes unkontrollierbares Anspucken des Gesprächspartners durch eine Zahnlücke, wie ein Diastema
    • u.a.m.

    Wenn wir es gemäßigt ausdrücken wollen, möchten wir sagen, dass der Kommentar des PKV-Verbands dringend der Überarbeitung bedarf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Ein Diastema ist ein Auseinanderstehen i.d.R. der mittleren Frontzähne. Es kann entstellend sein, kann bei der Aussprache und beim Essen stören (Speiseneinpressung), es gefährdet die Gesundheit des örtlichen Zahnfleisches, und eine wichtige Stabilisierung des Zahnbogens fehlt. Daher ist eine medizinische Notwendigkeit sehr häufig gegeben.

Häufig liegt dem auch ein leichtes Auseinanderstehen der knöchernen Kieferteile zugrunde. Eine Korrektur ist dann nicht immer kierferorthopädisch möglich.

Eine breiter gestaltete Überkronung kann die Zähne empfindlich schädigen.

Deutlich weniger zahnschädigend ist der Aufbau der Zahnkonturen mittels Kunststoffen in Adhäsivtechnik (Klebetechnik). Mit unterschiedlich gefärbten und unterschiedlich transparenten Kunststoffen können auch ästhetisch in der Regel sehr gute Ergebnisse erreicht werden.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Diastemaschluss in Adhäsivtechnik (bei medizinischer Notwendigkeit)"

unter "Abschnitt C - Konservierende Zahnheilkunde"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Der PKV-Verband kommentiert:

"Das Schließen eines Diastemas dient in der Regel kosmetisch/ästhetischen Zwecken und kann daher nur als Verlangensleistung berechnet werden (§ 2, Absatz 3). "

Während die erste Formulierung "dient in der Regel" noch (sehr wenige) Ausnahmen zubilligt, wird eine radikale, ausnahmslose Schlussfolgerung "kann daher nur" getroffen, da gibt es keine Ausnahme mehr, heißt das. Rhetorisch gesehen ist so etwas eine dreiste Totschlagargumentation. Dies entlarvt die Absicht des Verfassers!

Das Schließen eines Diastemas dient jedoch keinesfalls in der Regel (allein oder vornehmlich) ästhetischen Gesichtspunkten, ein Diastema wird von Vielen sogar als ästhetisch besonders und charaktervoll betrachtet, man betrachte Fotos der Musikerin Madonna und andere Künstler und Personen der Öffentlichkeit!

Die GOZ kennt jedoch weitere Positionen zur ausdrücklichen Therapie des Diastemas:

3210 - Beseitigung störender Schleimhautbänder

3280 - Diastema - Operation

6250 - Beseitigung Diastema (kieferorthopädisch)

Medizinische Gründe (Indikationen) für eine Diastema-Beseitigung können u.a. sein:

  • Speisenimpaktion - das regelmäßige Einbeißen von Speisen kann zu Zahnfleisch- und Knochenrückgang und zum Verlust der beteiligten Zähne führen
  • fehlende Stabilisierungsfunktion des Zahnzwischenkontaktes - Zahnwanderungen können die Folge sein, der Schutz einer geschlossenen Zahnreihe bei plötzlicher Gewalteinwirkung (Schlag auf Zähne) ist vermindert
  • Sprachbehinderung - S-Laute und F-Laute können mit einem Diastema ggf. nur unvollständig gebildet werden
  • gesellschaftliche Isolation durch wiederholtes unkontrollierbares Anspucken des Gesprächspartners durch eine Zahnlücke, wie ein Diastema
  • u.a.m.

Wenn wir es gemäßigt ausdrücken wollen, möchten wir sagen, dass der Kommentar des PKV-Verbands dringend der Überarbeitung bedarf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Leistung kann nicht anerkannt werden, da das schließen eines Diastemas aus kosmetischen Gründen erfolgt / nicht medizinisch notwendig ist."

Es gibt verschiedene medizinische Gründe, warum ein Diastema beseitigt werden sollte:
- Speisenimpaktion - das regelmäßige Einbeißen von Speisen kann zu Zahnfleisch- und Knochenrückgang und zum Verlust der beteiligten Zähne führen;
- fehlende Stabilisierungsfunktion des Zahnzwischenkontaktes - Zahnwanderungen können die Folge sein, der Schutz einer geschlossenen Zahnreihe bei plötzlicher Gewalteinwirkung (Schlag auf Zähne) ist vermindert
- Sprachbehinderung - S-Laute und F-Laute können mit einem Diastema ggf. nur unvollständig gebildet werden
- gesellschaftliche Isolation durch wiederholtes unkontrollierbares Anspucken der Gesprächspartner durch die Zahnlücke
- u.a.m.

Die GOZ kennt daher weitere Leistungsbeschreibungen, die eine Therapie des Diastemas zum Ziel haben:
GOZ 3210 - Beseitigung störender Schleimhautbänder
GOZ 3280 - Diastema - Operation
GOZ 6250 - Beseitigung Diastema

Wie kommen Sie also darauf, hier die medizinische Indikation zu bestreiten oder zu behaupten, die Therapie geschehe in der Regel allein aus ästhetischen Gesichtspunkten?

Die Beseitigung des Diastemas war medizinisch indiziert und wurde, da es eine selbständige zahnärztliche Leistung ist, die weder in GOZ noch GOÄ enthalten ist, vollkommen korrekt nach § 6 GOZ berechnet.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Da ich bei Ihnen nach Maßgabe dieser Gebührenordnungen versichert bin, fordere ich Sie daher auf, unverzüglich Ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen und die Kosten zu erstatten!

Die Rechnung ist korrekt aufgestellt und somit fällig, Gleiches gilt für die Erstattung nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.