Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOZ 1057a - Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die GOZ 1067a zusätzlich anzusetzen.
  • das Abformmaterial abzurechnen.
  • die Laborkosten abzurechnen.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 47,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte 1-fach  2,3-fach

1057a - Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 7060: Kontrolle eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche

410  € 23,06 € 53,04

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Während der Verordnungsgeber in der GOZ 1030 lediglich die Anwendung von Medikamenten unter Zuhilfenahme einer Schiene für die Kariesvorbeugung beschreibt, fehlt eine solche Therapie für den Bereich der Vorbeugung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontalprophylaxe).

    Die Bundeszahnärztekammer schlägt in paralleler Gestaltung zur GOZ 1030 und einer Analogziffer nun auch für den Bereich der Parodontalprophylaxe eine Aufteilung der Behandlung in Schienenherstellung und Anwendung der Medikamente vor. Dies ist nachvollziehbar, da z.B. so die Behandlungen ggf. kombinierbar sind und i.d.R. die Schienen nicht so häufig hergestellt werden müssen, wie medikamentös behandelt wird. Die Aufteilung macht also die Abrechnung präziser.

    Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und ihre spätere Anpasssung und Eingliederung. 

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt

    "Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe"

    unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Wenn ein Kind den 30. Lebensmonat vollendet hat und noch nicht 18 ist, kann die GOZ 1020 nicht vereinbart werden, da es ja die IP (Individualprophylaxe) -Leistungen gibt.

    Ansonsten ist die 1020 mit gesetzlich Versicherten vereinbar und kann dann ausgeführt werden.

Während der Verordnungsgeber in der GOZ 1030 lediglich die Anwendung von Medikamenten unter Zuhilfenahme einer Schiene für die Kariesvorbeugung beschreibt, fehlt eine solche Therapie für den Bereich der Vorbeugung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontalprophylaxe).

Die Bundeszahnärztekammer schlägt in paralleler Gestaltung zur GOZ 1030 und einer Analogziffer nun auch für den Bereich der Parodontalprophylaxe eine Aufteilung der Behandlung in Schienenherstellung und Anwendung der Medikamente vor. Dies ist nachvollziehbar, da z.B. so die Behandlungen ggf. kombinierbar sind und i.d.R. die Schienen nicht so häufig hergestellt werden müssen, wie medikamentös behandelt wird. Die Aufteilung macht also die Abrechnung präziser.

Die nun in dieser vergleichenden Position enthaltenen Maßnahmen sind die Abdrucknahme für die Herstellung einer solchen Schiene und ihre spätere Anpasssung und Eingliederung. 

Die Bundeszahnärztekammer führt

"Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe"

unter "Abschnitt B - Prophylaxe"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Wenn ein Kind den 30. Lebensmonat vollendet hat und noch nicht 18 ist, kann die GOZ 1020 nicht vereinbart werden, da es ja die IP (Individualprophylaxe) -Leistungen gibt.

Ansonsten ist die 1020 mit gesetzlich Versicherten vereinbar und kann dann ausgeführt werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Herstellung des Medikamententrägers ist nach der GOZ 1030 abzurechnen und das Einsetzen ist dort inbegriffen..."

Die Leistungen, die eine Zahnarztpraxis erbringen muss, um einen Medikamententräger zur Parodontalprophylaxe herzustellen oder herstellen zu lassen und / oder einzugliedern, sind in keiner Leistungsposition der GOZ oder GOÄ beschrieben.

Bisweilen findet die Herstellung eines Medikamententrägers auch zur reinen Anwendung zu Hause statt. Daher kann Herstellung bereits nicht mit der GOZ 1030 umfasst sein, denn die wäre dann nicht berechenbar!

Für die GOZ 1030 ist außerdem eindeutig angegeben, dass dieser Medikamententräger die Kariesprophylaxe zum Thema hat, diese Angeabe schließt die Abrechnung der GOZ 1030 in der Parodontalprophylaxe aus!

Es handelt sich also unverkennbar um eine eigene, selbständige Leistung, die hier vollkommen korrekt nach GOZ § 6 vergleichend abgerechnet wurde.

Die Rechnungslegung ist somit korrekt, die Rechnung zur Zahlung fällig.

Da ich bei Ihnen auf Erstattung von Kosten nach GOZ versichert bin, fordere ich Sie also auf, umgehend Ihrer Erstattungspflicht nachzukommen!

Kostenerstatter: "Medikamententräger zur häuslichen Anwendung sind nicht medizinisch notwendig / dienen kosmetischen Zwecken"

Ein Medikamententräger ist eben das: ein Träger für MEDIKAMENTE, nicht für Kosmetika. Somit liegt die medizinische Sinnhaftigkeit (Notwendigkeit) auf der Hand.

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.