Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOÄ 2688 - Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung € 100,55

Die Ruhigstellung (Fixation) des nicht versetzten (dislozierten) Kieferbruchs (Fraktur) durch Verschraubung (Osteosynthese) oder Aufhängung (oft mittels Drahtschlaufen oder Microplatten) wird mit der GOÄ 2688 abgerechnet.

Hierbei wird der OP-Zuschlag 443 ausgelöst.

Schienungsleistungen sind zusätzlich berechenbar. Dies können die GOÄ 2700 sein, die Befestigung mittels Drahtschiene nach GOÄ 2697, die semipermanente Schienung nach GOZ 7070 oder das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- und Unterkiefer nach GOÄ 2699 etc.

-

Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den OP-Zuschlag 443 anzusetzen,
  • eine Schienung zusätzlich zu berechnen,
  • eine Wundversorgung ggf. zusätzlich abzurechnen,
  • den Tetanusschutz zu prüfen :-)

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ OP-Zuschlag GOÄ 443
+ Schienungsleistungen
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.