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GOÄ 267 - medikamentöse Infiltrationsbehandlung

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
medikamentöse Infiltrationsbehandlung € 10,72

Die Infiltration (Durchtränkung) eines Gebietes mit Medikamenten wird auch als Heilinjektion bezeichnet.

Medikamente können verordnet werden, so dass der Patient sie zur Behandlung mitbringt oder nachher Ersatz bringt. Natürlich kann auch die Praxis entsprechende Medikamente vorhalten und dann nach GOÄ berechnen.

Wird mehrfach eingestochen, so kann die Injektion trotzdem nur einfach berechnet werden.

Werden aber mehrere Regionen oder eine Region beidseitig infiltriert, so ist hierfür die GOÄ 268 zuständig.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass nach GOÄ injizierte Medikamente separat berechenbar sind.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.