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Faktorerhöhung

§ 5 der GOZ sieht für die durchschnittlich schwierige Leistung den Faktor 2,3 vor. Warum das so ist, hat Geschichtliche Gründe und ist heute egal.

Aber: in der mathematischen Wahrnehmung der Normalbevölkerung und der Praxisteams entsteht bei Erhöhung des Faktors der Eindruck, dass bei

  • Faktor 3,5 z.B. das Dreieinhalbfache des Standards berechnet werde,
  • Faktor 8 z.B. würde das 8-fache der Standardgebühr erzeugen.

Da jedoch 2,3-fache (Durchschnitt) eben NICHT 1-fache Berechnung ist, sieht die Wirklichkeit so aus, das z.B. erst Faktor 8 das Dreieinhalbfache der Durchschnittsleistung ergibt:

  • Faktor 3,5 -> + 52%, das ist das Anderthalbfache von Faktor 2,3
  • Faktor 8 -> + 247%, das entspricht dem Dreieinhalbfachen von Faktor 2,3

Um den Faktor erhöhen zu dürfen, müssen einige oder alle Leistungsbestandteile erschwert oder schwieriger gewesen sein. Nur, wenn alle Leistungsbestandteile in der Begründung auch als schwieriger herausgestellt werden, kann Faktor 3,5 angesetzt werden.

Außerdem muss die Begründung individuell, patientenbezogen sein.

Was das heißt, darüber streiten sich die Gelehrten, es eröffnet aber Privatversicherungen viele Möglichkeiten, eine Begründung anzuzweifeln.

Sodann ist der Behandler verpflichtet, die Begründung zu erläutern. Das muss er zwar nicht schriftlich tun, mit einer mündlichen Erläuterung geben sich aber die wenigsten Patienten zufrieden, denn häufig genug können sie sich das Fachchinesisch nicht bis zu Hause merken.

Wann bewirkt die Faktorerhöhung, was sie eigentlich soll?

Kurze Antwort: eigentlich selten!

Rechnen wir das mal durch:

Die durchschnittlichen und mindestens notwendigen Praxiseinnahmen (inkl. Unternehmerlohn) lagen 2013 bei ca. € 250,-*, macht € 4,17 pro Minute.

Um extra eine Begründung zu durchdenken und einzutippen, braucht der Zahnarzt vielleicht 1 Minute. Später muss er jedoch noch damit rechnen, einen Brief der Versicherung lesen, eine Erläuterung für die Versicherung verfassen zu müssen und diese dem Patienten noch zu erklären.

Lassen Sie uns ihm für jede der in erster Runde nicht erfolgreichen Begründungen hierfür weitere 3 Minuten geben.

Der Zahnarzt braucht also bis hierher 4 Minuten für eine Begründung inkl. Nachbegründung. Nun muss er nicht jede Begründung nachbegründen (nur die meisten), daher runden wir mal auf 2,5 Minuten ab.

Der Zahnarzt hatte es bei der Behandlung schwerer, hat mehr Zeit verbraucht, mehr Material verschlissen, nun kostet die Faktorerhöhung € 10,-.

Da wir schon bei Faktor 2,3 sind und nur um maximal 50% erhöhen können, wirkt sich eine Faktorerhöhung mit Begründung erst dann überhaupt positiv aus, wenn die Leistung bei Faktor 2,3 mit € 25,- oder mehr bewertet ist, sie beginnt aber erst deutlich darüber überhaupt, den Mehraufwand an Zeit oder Material bei Erbringung der Leistung wieder einzuholen, meistens ist das aber gar nicht zu schaffen.

Wenn der Mehraufwand höher als 30 - 40% über dem Durchschnitt war, verliert die Praxis in jedem Fall, dann geht es nur noch um Schadensminimierung.

Diese Ausführungen gelten jedoch nur, wenn die Leistung beim Standardfaktor für den durchschnittlichen Aufwand überhaupt kostendeckend bewertet war!

* laut statistischem Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 2015