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GOÄ 2685 - Reposition eines Zahnes

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Reposition eines Zahnes € 26,81

Die Reposition kann sowohl die Reimplantation (Wiedereinpflanzung) als auch das Zurückkippen in die normale Position beinhalten.

Ist ein Zahn im Verletzungsgeschehen nicht ganz ausgeschlagen sondern nur stellungsverändert (Subluxation) so ist seine Reposition (Zurückstellung) auch für Zahnärzte nach GOÄ 2685 abzurechnen statt nach der GOZ 3140, die für eine Replantation von Zähnen zu verwenden ist.

Die Repositionierung gebrochener Knochenanteile wird zusätzlich mit GOÄ 2686 abgegolten.

In der GOZ 3140 ist die einfache Befestigung enthalten, nicht aber in der GOÄ 2686, hier kann sie z.B. mit der GOÄ 2700 angesetzt werden. Auch die Befestigung mittels Drahtschiene nach GOÄ 2697, die semipermanente Schienung nach GOZ 7070 oder kieferorthopädische Maßnahmen (GOZ 6100, 6120, 6140, 6150), wären also zusätzlich berechenbar!

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine Schienung zusätzlich zu berechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.