Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

Patienten stärken - für klare Verhältnisse sorgen - als Erster handeln!

Kaum ist der Heil- und Kostenplan verschickt, da werden Patienten von ihren Kostenträgern durch Computer-generierte Textbaustein-Briefe verunsichert. Die Aufgabe der Zahnarztpraxis ist es in aller Regel nicht, hier einer Versicherung zu erklären, warum etwas wie behandelt werden soll.
Klar gesagt: darum geht es der Versicherung ja meistens gar nicht, sie oder ihr "beratener Zahnarzt" kennt weder die Patienten noch die individuellen Geschichten dahinter.

Patienten sollten die Briefe an ihre Versicherungen selbst schreiben, denn sie sind die Kunden, an deren Wohlwollen die Versicherungen ein Interesse haben sollten.

  • Das entlastet die Praxis,  
  • ist häufig effektiver, Patienten erhalten schneller mehr Erstattung,
  • plötzlich sind es nicht ein paar Zahnärzte, die von der Arbeit abgehalten und (falsch) erzogen werden, sondern hunderttausende Versicherungsnehmer
  • und Versicherer müssen sich überlegen, ob sie Ihre Kunden weiter verprellen wollen.

Drehen Sie den Spieß um, erzählen Sie Ihren Patienten von Zahnarztrechnung.info oder schreiben Sie den Hinweis darauf in den Fußtext aller Ihrer Rechnungen!

Gute Gründe, um ab heute vieles anders zu machen...

  • Weniger reden - mehr machen!
  • Manchmal wird in Praxen zu viel über Abrechnung gesprochen, z.B. wenn Rechnungen erläutert werden müssen oder Stellung zu Schreiben von Versicherungen genommen werden soll.

    Patienten können - richtig informiert - kompetent ihren Schriftverkehr selbst erledigen.

    Zum Beispiel mit Zahnarztrechnung.info!

  • Mehr neue Leistungen anbieten!
  • Weder BEMA noch GOZ beschreiben annähernd vollständig, was Zahnmedizin kann!

    Die Bundeszahnärztekammer benennt mehr als 160 Verfahren, die analog abzurechnen sind.

    Zahnarztrechnung.info berechnet und beschreibt diese Leistungen und erklärt, warum Analogabrechnung wichtig und richtig ist.

    Rechnen Sie sorglos analog ab!

  • Schwarze Zahlen schreiben!
  • Gerade in der Analogabrechnung wird oft zu wenig kalkuliert, es werden rote Zahlen geschrieben. Irgendwann wird das neue Verfahren dann wieder beendet, weil es Kosten verursacht.

    Zahnarztrechnung.info rechnet alle Analogleistungen durch und empfiehlt fundiert eine Vergleichsposition.

    FAst alle "normalen" GOZ-Leistungen werden schlechter honoriert als im BEMA.

    Vereinbaren Sie alle unter dem GKV-Honorar bewerteten Leistungen mit allen Patienten!

    Zahnarztrechnung.info erklärt Ihren Patienten, dass dies für gute Zahnmedizin unerlässlich ist und zeigt, dass die Fehler bei der Politik liegen.

     

  • Zahnmedizin ent - Fesseln!
  • Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V ist einfach geworden. Machen Sie Ihre Kassenpatienten zu Selbstzahlern mit Erstattung durch die Krankenkasse!

    Sie schonen Ihr Budget und müssen die Einschränkungen durch Richtlinien nicht mehr erläutern.

    Ermöglichen Sie Ihren Patienten Zuschüsse zu den Behandlungen, die sonst durch das Raster fallen und befreien Sie Ihre Zahnmedizin von den Scheuklappen!

    Machen Sie Schluss damit, unbezahlt den Mangel für die Krankenkassen zu verwalten!

  • Teil einer Revolution sein!
  • Stellen Sie sich vor, Privatversicherungen können mit ihren Textbaustein - Briefen nicht mehr die Zahnärzte traktieren, sondern bekommen fundierte Textbaustein - Briefe direkt von ihren gut informierten Kunden!

    Stellen Sie sich vor, der MDK hat keine Termine mehr frei und der Krankenkassen - Sachbearbeiter muss selbst entscheiden, ob eine im Kostenerstattungsverfahren ausgeführte Wurzelbehandlung als richtlinienkonform zu unterstützen ist oder ob er Ärger mit seinem Versicherten riskieren will!

    Stellen Sie sich vor, tausende von Zahnarztpraxen rechnen identisch und kostendeckend analog ab!

  • Abrechnung muss einfach sein!
  • Die Gebührenordnungen verlangen eine transparente und dem Patienten verständliche Abrechnung.

    So einfach muss Abrechnung sein!

    Zahnarztrechnung.info erklärt, was Sie tun und macht an wenigen geltenden Prinzipien deutlich, was manch ein Kostenerstatter mit seinem mehrseitigen Schreiben eigentlich im Schilde führt.

    Wir legen die Zusammenhänge offen und stärken den Zusammenhalt zwischen Praxis und Patient:

    Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte können Zahnmedizin.

    Kostenerstatter können erstatten.

    Das ist alles ganz einfach.

Manchmal wird in Praxen zu viel über Abrechnung gesprochen, z.B. wenn Rechnungen erläutert werden müssen oder Stellung zu Schreiben von Versicherungen genommen werden soll.

Patienten können - richtig informiert - kompetent ihren Schriftverkehr selbst erledigen.

Zum Beispiel mit Zahnarztrechnung.info!

Weder BEMA noch GOZ beschreiben annähernd vollständig, was Zahnmedizin kann!

Die Bundeszahnärztekammer benennt mehr als 160 Verfahren, die analog abzurechnen sind.

Zahnarztrechnung.info berechnet und beschreibt diese Leistungen und erklärt, warum Analogabrechnung wichtig und richtig ist.

Rechnen Sie sorglos analog ab!

Gerade in der Analogabrechnung wird oft zu wenig kalkuliert, es werden rote Zahlen geschrieben. Irgendwann wird das neue Verfahren dann wieder beendet, weil es Kosten verursacht.

Zahnarztrechnung.info rechnet alle Analogleistungen durch und empfiehlt fundiert eine Vergleichsposition.

FAst alle "normalen" GOZ-Leistungen werden schlechter honoriert als im BEMA.

Vereinbaren Sie alle unter dem GKV-Honorar bewerteten Leistungen mit allen Patienten!

Zahnarztrechnung.info erklärt Ihren Patienten, dass dies für gute Zahnmedizin unerlässlich ist und zeigt, dass die Fehler bei der Politik liegen.

 

Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V ist einfach geworden. Machen Sie Ihre Kassenpatienten zu Selbstzahlern mit Erstattung durch die Krankenkasse!

Sie schonen Ihr Budget und müssen die Einschränkungen durch Richtlinien nicht mehr erläutern.

Ermöglichen Sie Ihren Patienten Zuschüsse zu den Behandlungen, die sonst durch das Raster fallen und befreien Sie Ihre Zahnmedizin von den Scheuklappen!

Machen Sie Schluss damit, unbezahlt den Mangel für die Krankenkassen zu verwalten!

Stellen Sie sich vor, Privatversicherungen können mit ihren Textbaustein - Briefen nicht mehr die Zahnärzte traktieren, sondern bekommen fundierte Textbaustein - Briefe direkt von ihren gut informierten Kunden!

Stellen Sie sich vor, der MDK hat keine Termine mehr frei und der Krankenkassen - Sachbearbeiter muss selbst entscheiden, ob eine im Kostenerstattungsverfahren ausgeführte Wurzelbehandlung als richtlinienkonform zu unterstützen ist oder ob er Ärger mit seinem Versicherten riskieren will!

Stellen Sie sich vor, tausende von Zahnarztpraxen rechnen identisch und kostendeckend analog ab!

Die Gebührenordnungen verlangen eine transparente und dem Patienten verständliche Abrechnung.

So einfach muss Abrechnung sein!

Zahnarztrechnung.info erklärt, was Sie tun und macht an wenigen geltenden Prinzipien deutlich, was manch ein Kostenerstatter mit seinem mehrseitigen Schreiben eigentlich im Schilde führt.

Wir legen die Zusammenhänge offen und stärken den Zusammenhalt zwischen Praxis und Patient:

Nur Zahnärztinnen und Zahnärzte können Zahnmedizin.

Kostenerstatter können erstatten.

Das ist alles ganz einfach.

Schon wieder ein Brief von einer Versicherung...

Nur ein paar kleine Häkchen im Bildschirmfenster und der Sachbearbeiter der Versicherung hat einige oder alle Positionen einer Zahnarztrechnung von der Erstattung ausgeschlossen. ...

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Das automatische mehrseitige Schreiben mit seinen Fußnoten bewahrt die Versicherung erst einmal für ein paar weitere Wochen vor der Zahlung.

Wenn nun der Versicherte nicht nachhakt, bleibt es auch dabei. Der Kostenträger hat gespart. Nächstes Mal wird der Versicherer womöglich noch mehr streichen, doch die Unzufriedenheit mit der Zahnarztpraxis wächst... nicht die mit der Versicherung.

Häufig genug landet der Brief jedoch als Nächstes in der Zahnarztpraxis mit der Bitte, dazu einen Antwortbrief zu schreiben oder mit dem Vorwurf: "Sie haben da was abgerechnet, was Sie so gar nicht abrechnen durften..."

Zahnärzte wollen aber korrekt abrechnen und wollen eigentlich gar nicht Briefe schreiben, sondern Patienten behandeln.

Jeder Brief kostet Zeit und Nerven, ob er etwas bewirken wird, ist dabei völlig offen, häufig genug bleibt auch beim Patienten ein schaler Nachgeschmack.

Machen Sie Ihre PatientInnen auf Zahnarztrechnung.info aufmerksam!

Kontrollieren und verbessern Sie Ihre Abrechnung, machen Sie auch Ihr Personal fit!

Zahnarztrechnung.info will Sie entlasten!

Wir wollen Ihnen helfen, die Briefeschreiberei zu reduzieren und die Abrechnung zu optimieren!

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Ein Service für die Zahnarztpraxis!

Praxis und Patient - Vertrauen ist die tragende Basis einer guten Partnerschaft!

Schnell kann ein geschickt formuliertes Standardschreiben der Privatversicherung oder Beihilfestelle jedoch Zweifel säen, den Patienten zwischen die Stühle setzen, den Zahnarzt als Betrüger hinstellen.

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Muss sich der Zahnarzt dann mit solchen Briefen auseinander setzen, kostet das Zeit und Nerven, die Aussichten, dass er etwas für seinen Patienten erreicht, sind jedoch begrenzt, zumal er ja gar kein Vertragspartner der Versicherung ist.

Erst wenn Patienten Ihren Versicherungen selbst klar machen, dass sie sich mit ihrer Zahnarztpraxis einig sind und wissen, worum es geht, steigen die Erfolgschancen deutlich.

Zahnarztrechnung.info entstand aus dem erfolgreichen Informationsheft einer Zahnarztpraxis für ihre Patienten. Schriftverkehr mit Versicherern wurde seltener, informierte Patienten verstanden die Rechnungslegung selbst und der kostenintensive Service von Abrechnungsgesellschaften war seltener nötig.

Zahnarztrechnung.info will helfen, dass die Praxis mehr behandelt als Briefe schreibt.

Zahnarztrechnung.info will dafür sorgen, dass die Patienten schneller zu den Erstattungen kommen, die ihnen zustehen.

Außerdem ist Zahnarztrechnung.info ein nützliches und schnelles Nachschlagewerk für viele Fragen der zahnärztlichen Privatabrechnung in Deutschland.

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Textbausteine sparen eine Menge Zeit!

Für klare Verhältnisse sorgen!

Das ist auch die Absicht von Zahnarztrechnung.info. ...

Mehr…

Die Zahnarztpraxis hat in aller Regel keine Rechtsbeziehung zu den Privatversicherungen ihrer Patienten. Es sind die Versicherten, die versichert sind, niemand sonst. Aber welcher Patient hat Ahnung von zahnärztlicher Abrechnung?

Die Praxis hat jedoch kaum die Zeit, das alles haarklein zu erklären und das Beantworten von Versicherungspost gehört wirklich nicht zu den Aufgaben, die mit der abgerechneten Gebühr honoriert wurden.

Trotzdem die Briefe an Versicherungen zu verfassen, kostet die Praxen jedes Jahr viel Zeit und damit Geld.

Es kann sich lohnen, die Privatrechnungen an ein Abrechnungsunternehmen zu übertragen, um von dort Beratung in Erstattungsfragen zu erhalten. Allerdings stimmt nicht jeder Patient der Datenweitergabe zu und umsonst ist dieser Service nicht.

Die meisten Versicherungen leben davon, mehr Gelder einzunehmen als zu erstatten. Wie groß wird ihr Interesse an klaren Verhältnissen sein?

Diese Informationsseite hier kann nicht erklären, warum ein Behandler wie behandelt hat und will auch gar nicht "richtig oder falsch", "notwendig oder nicht notwendig" beurteilen.

Patienten und Praxisteams sollen aber hier eine umfangreiche Quelle zum Nachlesen finden, die ihnen helfen soll, berechtigte Erstattungsansprüche auch durchzusetzen.

Die Zahnarztpraxis soll dabei effektiv entlastet werden, entweder

  • weil sich ihre Patienten selbst kümmern können oder
  • weil das Praxisteam hier eine fundierte Quelle zum Nachschlagen hat, die auch verständlich formuliert ist. So ist die Abrechnung schon beim ersten Mal stimmig.
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Patienten stark machen!

Versicherte sind die Kunden der Versicherungen. ...

Mehr…

Es macht sehr viel Sinn, dass die Zahnarztpraxis ihre Patienten stark macht für den sicheren Auftritt bei der Versicherung! Gerade weil die Versicherungen von diesen Kunden leben wollen.

Wenn ein Versicherter selbst schlüssig argumentieren kann, werden der Versicherung schnell die Argumente knapp und sie kann sich aussuchen, ob sie ihren Ruf und ihre Geschäftsbeziehung gefährden will oder ob sie doch besser zahlt.

Versicherungen merken sich, welcher Kunde sich etwas gefallen lässt und welcher treue Kunde sich im vernünftigen Rahmen wehrt.

Für die Versicherung ist es ggf. lediglich ein Rechenexempel: "lohnt es sich, Erstattungen zu verweigern, weil wir dadurch wahrscheinlich Geld sparen oder wird sich dieser Kunde wehren und uns Arbeit machen?"

Zahnarztrechnung.info möchte, dass immer mehr Patienten bei Ihrer Versicherung den Akteneintrag erhalten: "informierter Patient - im ersten Anlauf schon nach Tarif erstatten"

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Als Erster handeln!

Ärzte sind die ersten Ansprechpartner der Patienten.

Bevor die Versicherung Ihren Heil- und Kostenplan kommentiert, können Sie Ihren Patienten alle Informationen bereitstellen, die Versicherte brauchen, um die Motivation ihrer Versicherung zu erkennen.

Handeln Sie darum zuerst!

 

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Bei größeren Behandlungen macht es immer Sinn, über die zu erwartenden Kosten vorab schriftlich zu informieren.

Pro Behandlungsabschnitt bietet es sich an, einen separaten Kostenvoranschlag auszustellen, das dient der Übersicht und da Kostenvoranschläge eine wichtige Arbeitsleistung der Zahnärzte sind, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass jeder Kostenvoranschlag auch zu honorieren ist (GOZ 0030, GOZ 0040).

Patienten sollten mit diesen Kostenvoranschlägen vorab eine Erstattungsvorhersage von ihrem Kostenträger erbitten.

Bereits mit dem Kostenvoranschlag kann die Zahnarztpraxis ihre Patienten auf Zahnarztrechnung.info hinweisen.

So werden Leistungen verständlich und die Abrechnung wird transparent und das schon, bevor ein Kostenträger seine Textblöcke verschickt.

Handeln Sie zuerst!

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Sie wollen zukünftig noch korrekter und umfassender abrechnen?

Super! Denn wenn Sie korrekt und komplett abrechnen, werden Sie viel eher in der Lage sein,

  • faire "Preise zu machen",
  • bei höherem Gewinn faire Gehälter zu zahlen,
  • einen Investitionsstau abzubauen oder zu vermeiden,
  • moderne Zahnmedizin zu machen!

Sie wollen gleich loslegen und sehen, wie einfach es ist, den ersten Dominostein für Ihre Praxis umzustoßen? 

Hier haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammen gestellt.

Analog - vergleichend - abrechnen

Mit vergleichenden Abrechnungen gab es bisher fast immer Probleme.

Doch vieles von dem, was heute medizinischer Goldstandard ist, ist nicht in GOZ oder GOÄ enthalten.

Analogabrechnung ist ein Indiz für zeitgemäße und verantwortungsvolle Medizin!

Zahnarztrechnung.info erklärt das Ihren Patienten und bietet Hilfestellung zur Erstattung.

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Sie ist nach GOZ und GOÄ so vorgeschrieben und deswegen regelmäßig Teil des Versicherungsschutzes Privatversicherter.

Das lassen Versicherer nur gern anders aussehen.

Kernfragen für alle Zahnärzte:

Machen die Analogleistungen nach BZÄK Ihre Behandlung umfassender, besser? - ___________

Sind Sie für die UNTERLASSUNG der Analogleistung haftbar? - ____________

Tragen Sie sich jetzt sofort einen Termin in Ihren Kalender ein, an dem Sie die Analogleistungen bei sich ins Praxisprogramm einpflegen? JA, bitte!

Damit Sie als Praxisteam nicht im Schriftverkehr ersticken, erklärt Zahnarztrechnung.info Ihren Patienten die Thematik, rechnet die Kosten betriebswirtschaftlich durch und empfiehlt Vergleichspositionen für die Rechnungslegung

Mehr zur vergleichenden Abrechnung finden Sie übrigens hier.

Weniger…

Abweichend vereinbaren! Mit allen Patienten!

Nach mehr als 30 Jahren Stillstand sind die meisten Positionen der GOZ nicht aufgewertet worden, während mehr als 60% Inflation und Kostensteigerung ins Land gingen.
Wussten Sie, dass viele Leistungen durch die GKV besser bezahlt werden?

Sie müssen aber Ihre Gehälter und Rechnungen bezahlen, die ständig steigen... Zahnarztrechnung.info erklärt das Ihren Patienten.

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Im Gegensatz zur budgetierten GKV-Behandlung räumen die GOZ und die GOÄ Ihnen aber die Freiheit ein, mit Ihren Patienten über Geld zu verhandeln. Nein, wir sind hier nicht auf dem Viehmarkt.

Sie als Zahnarzt sind jedoch der einzige, der die medizinische Lage und gleichzeitig die wirtschaftliche Lage überblickt. Daher kann die Verhandlung kurz sein.

Sie legen Ihren Preis fest und das wird so gemacht, oder es wird etwas Anderes zu einem anderen Preis, oder es wird gar nichts gemacht.

Die GOZ und die GOÄ sind keine Fixpreistabellen, sie sind Gebührenordnungen mit variablen Konditionen. Verlässliche Preisvorhersagen gibt es dort, wo ein Patient im Vorhinein erfahren muss, was eine Behandlung im vorgesehenen Umfang wohl kosten wird.

Der Preis für eine Einzelleistung ist jedoch von vornherein festlegbar, dies kann z.B. über in einem Heil- und Kostenplan enthaltene Analogziffern oder über abweichende Vereinbarungen geschehen. Während GOZ- und GOÄ-Leistungen also über den Faktor in beide Richtungen unsicher sind, sind Analogabrechnungen und abweichende Vereinbarungen für Patienten Garanten eines vorhersagbaren Endpreises, wenn die Leistungen erbracht werden.

Vereinbaren Sie angehobene Faktoren zunächst für alle Patienten gleich, die Honorarhöhen sind in weiten Teilen der GOZ generell zu niedrig! Das widerspricht nicht der Individualität, die im § 2 GOZ gefordert ist. Diese dokumentieren Sie mit dem individuellen Gespräch zur Vereinbarung, die Unterschrift allein genügt nicht, wichtig ist die schriftliche Dokumentation des individuellen Gesprächs.

Im konkreten Einzelfall kann immer noch eine zusätzliche abweichende Vereinbarung getroffen werden, z.B. um besonders schwierige Behandlungen abzubilden.

Preis"verhandlungen" sind im Idealfall Teil einer von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägten Arzt - Patienten - Beziehung. Vor allem aber sind sie absolut notwendig und komplett normal!

Mehr zur abweichenden Vereinbarung finden Sie hier.

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