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Was verdient ein Zahnarzt?

Darüber kann man heute ruhig ganz offen reden.

Die Antwort darauf steht seit Jahren schon im Internet bereit, denn die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erhebt jedes Jahr umfangreiche Daten, wertet sie aus und veröffentlicht sie im Kassenzahnärzlichen Jahrbuch.

Es umfasst sehr viele Zahlen, häufig wird es aber für jemanden, der nicht selbständig ist, schwierig sein, die Zahlen richtig zu interpretieren.

Daher wollen wir im Folgenden ein paar kurze Erläuterungen dazu geben und erklären, was ein selbständiger Zahnarzt im Durchschnitt verdient.

Selbständigkeit oder Angestelltenverhältnis

Es sind kaum noch Männer, die in Deutschland Zahnmedizin studieren, der geforderte Abiturdurchschnitt und die Verdienstaussichten halten junge Männer zunehmend von diesem Beruf ab. So drängen vornehmlich Frauen auf den Arbeitsmarkt, die häufiger beabsichtigen, als Angestellte in Teilzeit zu arbeiten. Ihr Angestelltengehalt wird sich nach ortsabhängigen Kriterien richten und in der Reihe der Akademikergehälter nicht herausragen.

Praxisgründer und Praxisbetreiber sind jedoch selbständig, und hier gilt es zunächst einmal, herauszuarbeiten, warum jemand, der als Selbständiger das Doppelte verdient, häufig weniger nach Hause bringt als ein Angestellter. Verantwortlich dafür ist der berühmte Vergleich von Äpfeln und Birnen, wenn man nur auf die Geldsummen schaut. Weiß man um die Hintergründe und die anderen Kostenstrukturen, dann ist der Neid auf den scheinbar höheren Selbständigenverdienst schnell dahin. Leider ist häufig die nächste Reaktion: "selbst schuld, man muss sich ja nicht selbständig machen!"

Die folgenden zwei Beispiele stellen die Zahlen einander gegenüber, der Verdienst des Selbständigen entspricht hierbei dem Durchschnittseinkommen, das die KZBV für 2013 ermittelt hat (KZBV-Jahrbuch 2015, S. 110). Für den Angestellten haben wir mal angenommen, er arbeitet Vollzeit (9 Stunden pro Woche weniger als der Selbständige!) und "verdient nur die Hälfte".

 

Selbständigkeit

Einnahmen / Kosten Euro
Überschuss = Gewinn (Vollzeitjob: 47 h/Woche; S. 138 KZBV-Jahrbuch) 134000
Steuern, Steuersatz 37,86% -50729
gesetzliche Krankenversicherung + Pflegeversierung : 14% + 2,35% der Bemessungsgrenze 2013: € 47.270 -7729
Rentenversicherung -13171
Tilgung Praxisdarlehn 323.000 über 15 Jahre (Zinsen und Abschreibung sind Praxiskosten, Tilgung ist Privatvergnügen; S. 152 KZBV-Jahrbuch) -21533
bleibt jährlich für privaten Lebensunterhalt: 40838
bleibt bei 47 h/w monatlich für privaten Lebensunterhalt 3403

Angestelltenverhältnis

Einnahmen / Kosten Euro
Bruttogehalt: hier mal die Hälfte vom Gewinn links: € 5583 im Monat (Vollzeitjob 38 h/Woche) 67000
Steuern, Steuersatz 20,5% -14340
gesetzliche Krankenversicherung + Pflegeversierung : 7% + 1,175% -4310
Rentenversicherung -6633
Tilgung Praxisdarlehn 323.000 über 15 Jahre (Zinsen und Abschreibung sind Praxiskosten, Tilgung ist Privatvergnügen) 0
bleibt jährlich für privaten Lebensunterhalt: 41717
bleibt bei 38 h/w monatlich für privaten Lebensunterhalt 3476

Ist das richtig: 3.400,- netto für 47 h/Woche?

Das verdient ein Durchschnittszahnarzt obwohl er dafür erst 6 Jahre studiert und dann auch noch mehr als € 300.000,- investiert hat.

Es ist der Durchschnitt in Deutschland, das ist die Wahrheit. Richtig finden wir es nicht.

 

Fragen dazu und die passende Antwort darauf...

Im Folgenden versuchen wir auf die typischen Fragen (und Vorurteile / Fehlinformationen) einzugehen:

Was ist denn eigentlich der "Gewinn"?

Wieso ist denn der Steuersatz so unterschiedlich?

Der Selbständige kann sich auch privat versichern, dann spart er Geld!

Wie sieht das denn im Krankheitsfall aus?

Ist doch Quatsch, die Tilgung zahlt doch die Praxis?!

Aber Selbständige können doch immer so viel abschreiben?

Ist das nicht Jammern auf hohem Niveau?

Und warum wird man dann überhaupt selbständig?

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23.04.2016 09:11

Eine Frage, die uns per Email erreicht hat:
"Der Angestellte zahlt ja nur die Hälfte in die Rentenversicheurng ein, dann bekommt er später ja auch eine geringere Rente?"


-> Zahnarztrechnung.info
Der Angestellte zahlt nur die Hälfte. Das ist richtig. Sein Arbeitgeber zahlt aber die andere Hälfte. Somit sind die Einzahlungen in diesem Beispiel gleich, die Rente später auch. Allerdings hat der Selbständige mit 9 h mehr Arbeit in der Woche vermutlich eine geringere Lebenserwartung.
Ich persönlich möchte trotzdem selbständig sein, dann kann ich bestimmen, was ich wann und wie mache, ich habe es in der Hand. Sie auch?