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GOÄ 252 - Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär € 5,36
Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.

Medikamente können verordnet werden, so dass der Patient sie zur Behandlung mitbringt oder nachher Ersatz bringt. Natürlich kann auch die Praxis entsprechende Medikamente vorhalten und dann nach GOÄ berechnen.

Wird mehrfach eingestochen, so kann die Injektion auch mehrfach berechnet werden.

Für die Infiltration einer Gegend mit Medikament ist die Ä 267 zutreffender, sie ist auch besser bewertet.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass nach GOÄ injizierte Medikamente separat berechenbar sind.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.