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GOZ 6140 - Eingliederung eines Teilbogens

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung eines Teilbogens € 27,16
Vergütung 1988 - 2011 € 27,16
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 127a). € 23,56

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • für das Herausnehmen eines Teilbogens die GOÄ 2702 anzusetzen!

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 4:30 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,1 damit stehen bis zu 12 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 3,2 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0305 - Bog - Voll- und Teilbögen.

  • Unser Kommentar
  • Unter einem Teilbogen versteht man einen Draht, der nicht durch alle Brackets oder kieferorthopädische Bänder in einem Kiefer geführt wird.

    Das Einligieren (Einbinden) des Bogens geschieht über Gummiringe oder kleine Drahtschlaufen, die den Draht im Bracket oder Band fixieren oder die Mechanik des Brackets oder Bandes ist selbstligierend, d.h. es gibt einen winzigen Schnappmechanismus, der den Draht dann fest hält.

    Das Eingliedern eines Teilbogens ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch das Herausnehmen nach GOÄ 2702 und auch wieder die Befestigung (ggf. in anderer Position) ansetzbar, schließlich sind all diese Handlungen dann selbständige Leistungen.

    Das Material ist inklusive, wenn es sich um die Standardform handelt, ein Aufpreis für teurere Materialien ist berechenbar.

  • BZÄK
  • Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

    Die Leistung ist je Teilbogen berechnungsfähig.

    Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung eines ungeteilten Bogens berechnungsfähig.

    Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Teilbogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden.

    Materialkosten für Standard-Teilbögen sind eingeschlossen.

    Die Entfernung eines Teilbogens ist unter der Nummer 2702 (GOÄ) beschrieben.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
    • Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
    • u.v.m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 127 dieser Position.

Unter einem Teilbogen versteht man einen Draht, der nicht durch alle Brackets oder kieferorthopädische Bänder in einem Kiefer geführt wird.

Das Einligieren (Einbinden) des Bogens geschieht über Gummiringe oder kleine Drahtschlaufen, die den Draht im Bracket oder Band fixieren oder die Mechanik des Brackets oder Bandes ist selbstligierend, d.h. es gibt einen winzigen Schnappmechanismus, der den Draht dann fest hält.

Das Eingliedern eines Teilbogens ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch das Herausnehmen nach GOÄ 2702 und auch wieder die Befestigung (ggf. in anderer Position) ansetzbar, schließlich sind all diese Handlungen dann selbständige Leistungen.

Das Material ist inklusive, wenn es sich um die Standardform handelt, ein Aufpreis für teurere Materialien ist berechenbar.

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

Die Leistung ist je Teilbogen berechnungsfähig.

Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung eines ungeteilten Bogens berechnungsfähig.

Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Teilbogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden.

Materialkosten für Standard-Teilbögen sind eingeschlossen.

Die Entfernung eines Teilbogens ist unter der Nummer 2702 (GOÄ) beschrieben.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
  • u.v.m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 127 dieser Position.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Herausnehmen eines Teilbogens nach GOÄ 2702
+ Mehrkosten bei der Verwendung aufwendiger Materialien
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6140 schließt selbst keine andere Leistung aus.