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GOÄ 5298 - Zuschlag für die Anwendung digitaler Radiographie

Leistungsbeschreibung Abrechnung
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie) 25% des Einfachsatzes der zugehörigen Position

Der Zuschlag bezieht sich nur auf die Anwendung digitaler Radiographie und ist an Leistungen eines Bereichs der GOÄ gebunden 5010 - 5290.

Er bezieht sich nicht auf digitales Röntgen. Als die Leistung beschrieben wurde, steckte das digitale Röntgen noch in den Kinderschuhen. Sie war also nicht damit gemeint, sondern eine Art der digitalen Bildverstärkertechnik im konventionellen Röntgen.

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den Zuschlag z.B. zu Ihrer GOÄ 5370 standardmäßig als Folgeleistung in Ihrer Software zu hinterlegen, wenn Sie immer mit digitaler Bildverstärkertechnik arbeiten (z.B. Siemens Galileos).
  • ggf. im Begründungsfeld auf der Rechnung anzumerken, zu welcher Aufnahme der Zuschlag berechnet wird, so können Sie ggf. unnötigen Schriftverkehr vermeiden.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ GOÄ 5010 - 5290
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5298 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.