Zahnarztrechnung.info ... gut informiert argumentieren!

GOÄ 2692 - operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Mittelgesichtsfraktur

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich - gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und / oder Nasenbreinbruch - je Kieferhälfte € 201,09

Die Ruhigstellung (Fixation) des versetzten (dislozierten) Mittelgesichtsbruchs (Fraktur), die eventuell vergesellschaftet ist mit Jochbein- oder Nasenbruch durch Verschraubung (Osteosynthese) wird mit der GOÄ 2692 je Kieferhälfte abgerechnet.

Hierbei wird der OP-Zuschlag 445 ausgelöst.

Schienungsleistungen sind zusätzlich berechenbar. Dies können die GOÄ 2700 sein, die Befestigung mittels Drahtschiene nach GOÄ 2697, die semipermanente Schienung nach GOZ 7070 oder das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- und Unterkiefer nach GOÄ 2699 etc.

-

Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den OP-Zuschlag 445 anzusetzen,
  • eine Schienung zusätzlich zu berechnen,
  • eine Wundversorgung ggf. zusätzlich abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ OP-Zuschlag GOÄ 445
+ Schienungsleistungen
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.