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Mundhygienestatus nach GOZ 1000 mehr als einmalig pro Jahr - betriebswirtschaftlich

Der § 6 GOZ fordert, dass ein nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistungsposition zum Vergleich herangezogen werden soll.

Das heißt nicht, dass die Leistung exakt gleich sein soll - das geht auch gar nicht, sonst wäre die Leistung ja doch in der GOZ enthalten. Diese Beschreibung hebt ausschließlich auf die Gleichwertigkeit ab. Dabei stört es nicht, wenn ungefähr die gleiche Zeit benötigt wird, die Kosten wollen aber auch berücksichtigt sein.

Wir nehmen für die betriebswirtschaftliche Berechnung eines Mundhygienestatus hier mal folgende Daten an:

  • Stundenkosten der Praxis (KZBV-Jahrbuch 2015) € 148,-; Minutenkosten: € 2,47
  • Unternehmerlohn, denn niemand geht zur Arbeit ohne Lohn, der Durchschnittszahnarzt verdient nach KZBV-Jahrbuch € 108,- in der Stunde*, das macht € 1,80 in der Minute

 

Wer macht was und was kostet wie viel?

durch Helferin(Faktor 1,8)

 durch Zahnarzt (Faktor 2,3)

Helferin macht Termin, andere Helferin baut auf, Zahnarzt klärt auf: 30 Sekunden:

€ 2,14

 € 2,14

Mundhygienestatus 25 Minuten

 € 83,54

 € 106,75

 Summe 

 € 85,68

€ 108,89

25 Minuten Dauer der GOZ 1000 erscheinen mit einer Honorierung von € 25,- bei Faktor 2,3 (Zahnarzt) vollkommen realitätsfern. Daher kann ein Vergleich unmöglich mit der GOZ 1000 erfolgen!

Es sollte eine Leistung gefunden werden, die im Durchschnittswert (Faktor 2,3) mehr als € 110,- wert ist, eine Absenkung des Faktors ist ja problemlos möglich.

 

* € 108,- pro Stunde, das macht etwa € 134.000 pro Jahr; das klingt nach einem fetten Gehalt. Lesen Sie nach, was ein deutscher Zahnarzt im Durchschnitt verdient.