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GOÄ 5290 - Schichtaufnahme(n) (Tomographie)

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Schichtaufnahme(n), (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion € 68,20

Jede Aufnahme ist berechenbar, werden also mehrere Aufnahmen gemacht, so gilt auch hier das Einzelleistungsprinzip.

Unter diesen Punkt fallen z.B. transversale Schichtaufnahmen, die z.B. vor Implantatoperationen auch mittels konventioneller Geräte durchgeführt werden können. Die Aufnahmen sind zweidimensional.

Da hier kein kompletter Kiefer dargestellt wird, kommt die GUÄ 5004 oder GOÄ 5002 nicht in Betracht, die technischen und persönlichen Anforderungen sind zudem höher.

Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

Die GKV kennt eine ähnliche Leistung im BEMA mit der GKV-GOÄ 934a, GKV-GOÄ 934b, GKV-GOÄ 934c. eventuell kommen auch in frage die GKV-GOÄ 935 a, GKV-GOÄ 935 b, GKV-GOÄ 935 c, GKV-GOÄ 935 d.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.
  • ggf. den Zuschlag für digitale Radiographie zu berücksichtigen und ihn ggf. als automatische Folgeleistung in Ihre Software zu integrieren, dann können Sie ihn nicht mehr vergessen ;-)

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Zuschlag GOÄ 5298
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5290 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.