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GOZ 6150 - Eingliederung eines ungeteilten Bogens

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer € 64,68
Vergütung 1988 - 2011 € 64,67
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 128). € 30,15 - 37,69

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • für das Herausnehmen eines Bogens die GOÄ 2702 anzusetzen!

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 11 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 5,4 damit stehen bis zu 25 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,7 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0305 - Bog - Voll- und Teilbögen.

  • Unser Kommentar
  • Unter einem kieferorthopädischen Bogen versteht man einen Daht, der die Brackets oder kieferorthopädische Bänder in einem Kiefer geführt wird.

    Das Einligieren (Einbinden) des Bogens geschieht über Gummiringe oder kleine Drahtschlaufen, die den Draht im Bracket oder Band fixieren oder die Mechanik des Brackets oder Bandes ist selbstligierend, d.h. es gibt einen winzigen Schnappmechanismus, der den Draht dann fest hält.

    Das Eingliedern eines ungeteilten Bogens ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch das Herausnehmen nach GOÄ 2702 und auch wieder die Befestigung (ggf. in anderer Position) ansetzbar, schließlich sind all diese Handlungen dann selbständige Leistungen.

    Das Material ist inklusive, wenn es sich um die Standardform handelt, ein Aufpreis für teurere Materialien ist berechenbar.

  • BZÄK
  • Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

    Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig.

    Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden.

    Die Entfernung eines ungeteilten Bogens ist unter der Nummer 2702 (GOÄ) beschrieben.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
    • Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
    • u.v.m.
  • Bundesregierung
  • Der Bezug der Leistung nach den Nummern 6090 und 6150 auf einen Kiefer wird durch die Ergänzung der Leistungsbeschreibung klargestellt.

  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 128 dieser Position.

Unter einem kieferorthopädischen Bogen versteht man einen Daht, der die Brackets oder kieferorthopädische Bänder in einem Kiefer geführt wird.

Das Einligieren (Einbinden) des Bogens geschieht über Gummiringe oder kleine Drahtschlaufen, die den Draht im Bracket oder Band fixieren oder die Mechanik des Brackets oder Bandes ist selbstligierend, d.h. es gibt einen winzigen Schnappmechanismus, der den Draht dann fest hält.

Das Eingliedern eines ungeteilten Bogens ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch das Herausnehmen nach GOÄ 2702 und auch wieder die Befestigung (ggf. in anderer Position) ansetzbar, schließlich sind all diese Handlungen dann selbständige Leistungen.

Das Material ist inklusive, wenn es sich um die Standardform handelt, ein Aufpreis für teurere Materialien ist berechenbar.

Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.

Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig.

Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden.

Die Entfernung eines ungeteilten Bogens ist unter der Nummer 2702 (GOÄ) beschrieben.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
  • Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
  • u.v.m.

Der Bezug der Leistung nach den Nummern 6090 und 6150 auf einen Kiefer wird durch die Ergänzung der Leistungsbeschreibung klargestellt.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 128 dieser Position.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Herausnehmen eines Bogens nach GOÄ 2702
+ Mehrkosten bei der Verwendung aufwendiger Materialien
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6150 schließt selbst keine andere Leistung aus.