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BEMA 01k - Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen

Die Leistung beinhaltet folgende Bestandteile:

1. Ärztliches Gespräch

2. Spezielle kieferorthopädische Anamnese

3. Spezielle kieferorthopädische Untersuchung

3.1 Extraorale Untersuchung

3.2 Intraorale Untersuchung von Weichteilen und Knochen

3.3 Feststellung der Kieferrelation

3.4 Feststellung von dento-alveolären Anomalien

3.5 Feststellung des Dentitionsstadiums

4. Aufklärung und Beratung

5. Kieferorthopädischer Befund, Dokumentation

6. Ggf. Feststellung des kieferorthopädischen Indikationsgrades (KIG)

Eine Leistung nach Nr. 01k ist frühestens nach 6 Monaten erneut abrechnungsfähig.

Eine Leistung nach Nr. 01k kann nur von dem Zahnarzt erbracht bzw. abgerechnet werden, der ggf. die kieferorthopädische Behandlungsplanung nach der Nr. 5 durchführt.

Neben einer Leistung der Nr. 01k kann eine Leistung der Nr. 01 nicht abgerechnet werden.