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GOZ 9005 - Verwenden einer auf 3D-Daten gestützen Schablone zur Implantation

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer € 38,81
Die verwendeten Fixierungselemente sowie die Material- und Laborkosten der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 -
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 6:25 Minuten zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 5,4 damit stehen bis zu 15 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 2,7 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0540 - Im - Implantologie.

  • Unser Kommentar
  • Wenn das Weichgewebe für eine Implantation eröffnet werden muss, wenn der Patient den Mund geöffnet hat oder bei Fehlen von festen Orientierungspunkten kann eine auf dreidimensionalen Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone notwendig sein, die es ermöglicht, die Implantate sicherer an die vorgesehen Position zu setzen und dabei den beabsichtigten Winkel einzuhalten.

    Auch bei einer kleineren, zahnbegrenzten Lücke, bei der es eventuell auf jeden Millimeter Genauigkeit ankommt, kann eine solche Schablone sinnvoll sein.

    Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf das Verwenden einer solchen Schablone, die Herstellung ist nicht beschrieben.

    Daher ist der zahnärztliche Aufwand bei der Herstellung einer Implantationsschablone separat zu berechnen, da es keine Leistungsbeschreibung in GOZ oder GOÄ gibt, hat dies nach GOZ § 6 Abs. 1 als Analogabrechnung zu erfolgen.

  • BZÄK
  • Die Gebührennummer beschreibt die Verwendung einer Navigationsschablone im Rahmen der Einbringung eines oder mehrerer Implantate.

    Sie dient der zielgenauen Führung der Bohrung für die Implantate im Sinne einer Bohrschablone.

    Die Berechnung der Leistung setzt eine Schablone voraus, die auf eine Erhebung dreidimensionaler Daten gestützt ist. Die Gewinnung der dreidimensionalen Analysedaten ist gesondert berechnungsfähig. Eine ggf. während der Implantation erforderliche Fixierung der Schablone ist bis auf die anfallenden Material- und Laborkosten in der Leistung enthalten.

    Die Leistung ist je Kiefer, in dem eine Implantation geplant ist, berechnungsfähig, also auch, wenn es zur Implantation selbst nicht mehr gekommen ist.

    Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Mehraufwand bei der Insertion mehrerer Implantate
    • Erschwernis bei der Positionierung
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistungen nach den Nummern 9003 und 9005 bilden die Nutzung spezieller Schablonen für die Einbringung des Implantats in den Kieferknochen ab.

    Die Leistung nach der Nummer 9003 beschreibt eine Schablone (Orientierungs- oder Positionierungsschablone), die der Positionierung des Implantates nach prothetischen Maßgaben entspricht, d.h. diese Art der Schablone gibt die Implantatposition vor, die für eine nachfolgende Kronenversorgung günstig erscheint.

    In Erweiterung hierzu bildet die Leistung nach der Nummer 9005 die Anwendung einer auf dreidimensionale Daten gestützten Schablone (Navigations- oder chirurgische Führungsschablone) ab. Hierbei wird zusätzlich zu der o.a. prothetischen Positionierung des Implantates das individuelle Knochenangebot exakt berücksichtigt, sodass diese Art der Schablone z.B. die Tiefenpositionierung und Winkelstellung des Implantates im Knochenlager vorgibt.

  • GKV & GOZ?
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Wenn das Weichgewebe für eine Implantation eröffnet werden muss, wenn der Patient den Mund geöffnet hat oder bei Fehlen von festen Orientierungspunkten kann eine auf dreidimensionalen Daten gestützten Navigationsschablone / chirurgischen Führungsschablone notwendig sein, die es ermöglicht, die Implantate sicherer an die vorgesehen Position zu setzen und dabei den beabsichtigten Winkel einzuhalten.

Auch bei einer kleineren, zahnbegrenzten Lücke, bei der es eventuell auf jeden Millimeter Genauigkeit ankommt, kann eine solche Schablone sinnvoll sein.

Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf das Verwenden einer solchen Schablone, die Herstellung ist nicht beschrieben.

Daher ist der zahnärztliche Aufwand bei der Herstellung einer Implantationsschablone separat zu berechnen, da es keine Leistungsbeschreibung in GOZ oder GOÄ gibt, hat dies nach GOZ § 6 Abs. 1 als Analogabrechnung zu erfolgen.

Die Gebührennummer beschreibt die Verwendung einer Navigationsschablone im Rahmen der Einbringung eines oder mehrerer Implantate.

Sie dient der zielgenauen Führung der Bohrung für die Implantate im Sinne einer Bohrschablone.

Die Berechnung der Leistung setzt eine Schablone voraus, die auf eine Erhebung dreidimensionaler Daten gestützt ist. Die Gewinnung der dreidimensionalen Analysedaten ist gesondert berechnungsfähig. Eine ggf. während der Implantation erforderliche Fixierung der Schablone ist bis auf die anfallenden Material- und Laborkosten in der Leistung enthalten.

Die Leistung ist je Kiefer, in dem eine Implantation geplant ist, berechnungsfähig, also auch, wenn es zur Implantation selbst nicht mehr gekommen ist.

Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Mehraufwand bei der Insertion mehrerer Implantate
  • Erschwernis bei der Positionierung
  • u. v. m.

Die Leistungen nach den Nummern 9003 und 9005 bilden die Nutzung spezieller Schablonen für die Einbringung des Implantats in den Kieferknochen ab.

Die Leistung nach der Nummer 9003 beschreibt eine Schablone (Orientierungs- oder Positionierungsschablone), die der Positionierung des Implantates nach prothetischen Maßgaben entspricht, d.h. diese Art der Schablone gibt die Implantatposition vor, die für eine nachfolgende Kronenversorgung günstig erscheint.

In Erweiterung hierzu bildet die Leistung nach der Nummer 9005 die Anwendung einer auf dreidimensionale Daten gestützten Schablone (Navigations- oder chirurgische Führungsschablone) ab. Hierbei wird zusätzlich zu der o.a. prothetischen Positionierung des Implantates das individuelle Knochenangebot exakt berücksichtigt, sodass diese Art der Schablone z.B. die Tiefenpositionierung und Winkelstellung des Implantates im Knochenlager vorgibt.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Heil- und Kostenplan nach GOZ 0030
+ Abformung für Situationsmodelle nach GOZ 0050, 0060
+ Implantatplanung nach GOZ 9000
+ Implantat - Navigationsschablone nach GOZ 9005
+ implantologische Leistungen nach GOZ 9010 ff.
+ Röntgenuntersuchungen nach GOÄ 5000 ff.
+ zahnärztlicher Aufwand bei der Schablonenherstellung vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1
+ Fotografie vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 9005 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.