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GOÄ 2702 - Wiederanbringen einer gelösten Apparatur, kleine Änderungen, Teilerneuerungen von Schienen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Wiederanbringen einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten - auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten, je Kiefer € 40,22

Das Wiederanbringen einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten - auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten wird nach GOÄ 2702 je Kiefer abgerechnet.

Die komplette Erneuerung einer Apparatur wird mit der jeweils zutreffenden Gebühr als Neueingliederung abgerechnet, die Entfernung der beschädigten Apparatur ist zuvor nach GOÄ 2702 berechenbar.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Abformmaterial zu berechnen,
  • Laborkosten separat abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.