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GOZ 8100 - Systemat. subtr. Maßnahmen natürliches Gebiss

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar € 2,59
Vergütung 1988 - 2011 € 1,94
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • wir empfehlen dringend eine hochbewertete abweichende Vereinbarung, die Leistung ist bei weitem nicht kostendeckend!
  • das Abschleifen pro Zahn ggf. mit Flächenangaben zu dokumentieren!
  • bei einer Beratung auch die GOÄ 1 anzusetzen.

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Für die Erbringung dieser Leistung stehen mit Faktor 2,3 etwa 25 Sekunden zur Verfügung.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern die abweichende Vereinbarung von

Faktor 10,8 damit stehen bis zu 2 Minuten zur Verfügung.

Die Praxis sollte als Regelfaktor 5,4 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0119 - Pol - Polieren, Glätten, Einschleifen.

  • Unser Kommentar
  • Die Honorierung dieser Maßnahme, die höchste Konzentration erfordert und deutliche Auswirkungen auf die Funktionsverhältnisse hat, ist ein WITZ!

    Der Zahnarzt muss ggf. seine "Schleifliste", die er mit der GOZ 8080 erstellt hat, abarbeiten und immer wieder in statischem (stehendem) oder dynamischem (in Bewegung befindlichem) Biss (Okklusion) nachvollziehen, ob die Modellbefunde zur Wirklichkeit am Menschen passen. Hat er das z.B. an 8 Zahnpaaren vollzogen, gibt es dafür ein Honorar von gut 10 Euro!

    Das ist als selbständige Behandlungssitzung eine dickes rotes Minus, 10 Euro reichen für gut 2 Minuten, inklusive Terminabsprache, Zimmervorbereitung, "Einschleifen" mit vielen Kontrollen per Okklusionsfolie, Zimmernachbereitung und Aufbereitung der rotierenden Instrumente und Winkelstücke! 10 Euro fangen nicht einmal den Materialverbrauch und Verschleiß ab.

    Wir empfehlen daher dringend die abweichende Vereinbarung!

    Das Entfernen diagnostischer direkter Aufbauten ist nicht Inhalt dieser Leistung, daher bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • In der Folge einer funktionellen Analyse können systematische Einschleifmaßnahmen erforderlich werden, um eine neue Zuordnung der okklusalen Beziehungen und der Artikulation zu erreichen.

    Hierzu kann die schrittweise Annäherung an das Behandlungsziel in mehreren Sitzungen erforderlich werden.

    Die Maßnahmen dienen der Feineinstellung von Okklusion und Artikulation.

    Grobe Einschleifmaßnahmen werden hingegen nach der Nummer 4040 berechnet.

    Okklusale Korrekturen im Zusammenhang mit der Eingliederung von neuem Zahnersatz fallen nicht unter diese Gebührennummer.

    Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Anatomische Besonderheiten
    • Anatomische Besonderheiten
    • Erschwerte Einschleifmaßnahmen an Zahnersatz
    • Zahnstellungsanomalien
    • Einschleifmaßnahmen im distalen Bereich
    • u. v. m.
  • Bundesregierung
  • Die Leistung nach der Nummer 8100 wird in der Bewertung angehoben. Die bisher geltende mengenbegrenzende Abrechnungsbestimmung wird aufgehoben, weil im Einzelfall auch an mehr als fünf Zahnpaaren systematische subtraktive Maßnahmen angezeigt sein können.

    Dabei wird davon ausgegangen, dass es bei dieser Leistung allenfalls zu einem moderaten Mengenzuwachs von rd. 10 v.H. kommen wird.

  • GKV & GOZ?
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Die Honorierung dieser Maßnahme, die höchste Konzentration erfordert und deutliche Auswirkungen auf die Funktionsverhältnisse hat, ist ein WITZ!

Der Zahnarzt muss ggf. seine "Schleifliste", die er mit der GOZ 8080 erstellt hat, abarbeiten und immer wieder in statischem (stehendem) oder dynamischem (in Bewegung befindlichem) Biss (Okklusion) nachvollziehen, ob die Modellbefunde zur Wirklichkeit am Menschen passen. Hat er das z.B. an 8 Zahnpaaren vollzogen, gibt es dafür ein Honorar von gut 10 Euro!

Das ist als selbständige Behandlungssitzung eine dickes rotes Minus, 10 Euro reichen für gut 2 Minuten, inklusive Terminabsprache, Zimmervorbereitung, "Einschleifen" mit vielen Kontrollen per Okklusionsfolie, Zimmernachbereitung und Aufbereitung der rotierenden Instrumente und Winkelstücke! 10 Euro fangen nicht einmal den Materialverbrauch und Verschleiß ab.

Wir empfehlen daher dringend die abweichende Vereinbarung!

Das Entfernen diagnostischer direkter Aufbauten ist nicht Inhalt dieser Leistung, daher bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

In der Folge einer funktionellen Analyse können systematische Einschleifmaßnahmen erforderlich werden, um eine neue Zuordnung der okklusalen Beziehungen und der Artikulation zu erreichen.

Hierzu kann die schrittweise Annäherung an das Behandlungsziel in mehreren Sitzungen erforderlich werden.

Die Maßnahmen dienen der Feineinstellung von Okklusion und Artikulation.

Grobe Einschleifmaßnahmen werden hingegen nach der Nummer 4040 berechnet.

Okklusale Korrekturen im Zusammenhang mit der Eingliederung von neuem Zahnersatz fallen nicht unter diese Gebührennummer.

Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Anatomische Besonderheiten
  • Anatomische Besonderheiten
  • Erschwerte Einschleifmaßnahmen an Zahnersatz
  • Zahnstellungsanomalien
  • Einschleifmaßnahmen im distalen Bereich
  • u. v. m.

Die Leistung nach der Nummer 8100 wird in der Bewertung angehoben. Die bisher geltende mengenbegrenzende Abrechnungsbestimmung wird aufgehoben, weil im Einzelfall auch an mehr als fünf Zahnpaaren systematische subtraktive Maßnahmen angezeigt sein können.

Dabei wird davon ausgegangen, dass es bei dieser Leistung allenfalls zu einem moderaten Mengenzuwachs von rd. 10 v.H. kommen wird.

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typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Heil- und Kostenplan nach GOZ 0030, 0040
+ adhäsive Befestigung nach GOZ 2197
+ Leistungen zu Aufbissbehelfen nach GOZ 7000 ff.
+ Funktionsanalyse, Funktionstherapie nach GOZ 8000 ff.
+ Duplikate und Sägemodelle als zahntechnische Leistung
+ Entfernung eines diagnostischen Aufbaus vergleichend nach GOZ § 6 Abs. 1
+ therapeutischer Aufbau von Funktionsflächen (z.B. Repositionsonlays und -veneers) vergleichend nach GOZ §6 Abs. 1
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 8090 schließt selbst keine Leistung neben sich aus.