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GOÄ 5037 - Bestimmung des Skelettalters

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Bestimmung des Skelettalters - gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung € 31,48

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Aufnahme je Projektion zu berechnen, nicht pro Zahn.
  • Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.
  • ggf. den Zuschlag für digitale Radiographie zu berücksichtigen und ihn ggf. als automatische Folgeleistung in Ihre Software zu integrieren, dann können Sie ihn nicht mehr vergessen ;-)

Jede Aufnahme ist berechenbar, werden also mehrere Aufnahmen gemacht, so gilt auch hier das Einzelleistungsprinzip.

Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

In der GKV findet sich eine ähnliche Leistung im BEMA mit der GKV-GOÄ 928.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Zuschlag GOÄ 5298
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5037 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.