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GOÄ 2010 - Entfernung eines tief sitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen / Knochen

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
operative Entfernung eines tief sitzenden Fremdkörpers us den Weichteilen und / oder Knochen € 50,81

Die operative Entfernung eines tief sitzenden Fremdkörpers aus Weichgewebe oder Knochen wird nach GOÄ 2010 abgerechnet.

Der OP-Zuschlag 442 wird ausgelöst.

Das Entfernen tief liegenden Materials (Membranen, Osteosynthesematerial) finden sich in der GOZ 9170 deutlich besser honoriert.

Im Unterschied zur Entfernung tiefliegender Fremdkörper nach GOÄ 2010 wird bei der Entfernung tiefliegender Fremdkörper durch Osteotomie nach GOÄ 2651 Knochen abgetragen. Sie ist besser bewertet und löst den OP-Zuschlag 443 aus.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • den OP-Zuschlag 442 zusätzlich anzusetzen

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Anästhesie nach GOZ 0080, 0085a, 0090, 0100, 0105a
+ OP-Zuschlag 442
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.