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GOZ 6120 - Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel € 29,75
Vergütung 1988 - 2011 € 29,75
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 126b). € 39,58

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • eine angeätzte Zahnoberfläche durch Fluoridierung nach GOZ 1020 oder 2010 wieder zu härten und vor Empfindlichkeiten zu schützen.
  • Eine Zahnfläche vor der langfristigen Zementierung eines Bandes ggf. zu fluoridieren.
  • dass die Reinigung des Zahnes nach GOZ 4050, 4055 vor der Befestigung und seine Versiegelung nach GOZ 2000 selbständige Leistungen sind!

Abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ!

Diese Leistung wird im Standardfaktor 2,3 schlechter bezahlt als selbst in der GKV als das Mindeste angesehen wird, was eine Zahnarztpraxis zum Überleben braucht.

Um die Höhe der Sozialversicherung zu erreichen, braucht es schon Faktor 3,3.

Wir empfehlen Patienten und Behandlern, die abweichende Vereinbarung von

Faktor 6,6, die Praxis sollte als Regelfaktor 3,3 in ihrer Software hinterlegen, sie kann ihn dann individuell erhöhen oder absenken.

>> Berechnungsgrundlage

Leistung in der eGOZ

Wir legen den Entwurf einer einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin vor. Er vereint die Leistungen aller 4 Gebührentabellen (GOZ, GOÄ, BEMA, GKV-GOÄ) und die Analogleistungen in einer einzigen Tabelle.

Mehr Transparenz - mehr Gerechtigkeit - für alle!

Die entsprechende Leistung der eGOZ ist die 0304 - BrAt - Brackets, Bänder, Attachments.

  • Unser Kommentar
  • Ein "Band" ist ein kleines Teil, das um den Zahn zementiert oder geklebt wird, um über einen Draht , eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.

    Das Eingliedern eines Bandes ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.

    Vor der Bebänderung muss der Zahn in der Regel gereinigt werden, was u.a. nach GOZ 4050 oder 4055 berechenbar wäre,

    Wird zementiert, ist bisweilen eine vorherige Fluoridierung der zukünftig vom Band bedeckten Zahnflächen nach GOZ 1020 sinnvoll, da z.B. denkbar ist, dass sich ein Teil der Zementschicht vorzeitig auflöst und das Band selbst das Putzen an dieser Stelle verhindert. Bei bestimmten, durch Säurewirkung fester haltenden Zementen (z.B Glasionomerzementen) kann die Fluoridierung diesen festeren Halt sparen, eine nachträgliche Fluoridierung ist dann wahrscheinlich sinnvoll.

    Soll das Band nach GOZ 2197 adhäsiv befestigen, könnte eine Fluoridierung den Haftverbund stören, da der durch Fluoride gegen Säuren gehärtete Schmelz sich schlechter anätzen lässt. Das Aufrauen durch eine Säure ist aber für die adhäsive Befestigung notwendig. Natürlich ist es nach der adhäsiven Befestigung dann sinnvoll, den angeätzten Zahn mit Fluoridierung nach GOZ 1020 zu härten, empfindlich gewordene Zähne nach GOZ 2010 wieder unempfindlicher zu machen. 

  • BZÄK
  • Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, das Vorbeschleifen des Bandes, die Einprobe, das Adaptieren, das Konturieren, die einfache Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.

    Die Leistung ist je Zahn berechnungsfähig und gilt auch für das Rezementieren.

    Die adhäsive Befestigung des Bandes ist von der Leistungsbeschreibung nicht erfasst.

    Zusätzlicher Aufwand:

    • Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
    • u.v.m.
  • GKV & GOZ?
  • Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.

Ein "Band" ist ein kleines Teil, das um den Zahn zementiert oder geklebt wird, um über einen Draht , eine Feder oder ein Gummiband eine gezielte Krafteinwirkung auf den Zahn zu ermöglichen, damit er gedreht, gekippt oder verschoben werden kann - oder um mit ihm als Verankerung andere Zähne zu bewegen.

Das Eingliedern eines Bandes ist jedes Mal berechenbar, wenn es ausgeführt wird, zusätzlich ist ggf. auch wieder die Befestigung in anderer Position ansetzbar, schließlich sind beide Handlungen dann selbständige Leistungen.

Vor der Bebänderung muss der Zahn in der Regel gereinigt werden, was u.a. nach GOZ 4050 oder 4055 berechenbar wäre,

Wird zementiert, ist bisweilen eine vorherige Fluoridierung der zukünftig vom Band bedeckten Zahnflächen nach GOZ 1020 sinnvoll, da z.B. denkbar ist, dass sich ein Teil der Zementschicht vorzeitig auflöst und das Band selbst das Putzen an dieser Stelle verhindert. Bei bestimmten, durch Säurewirkung fester haltenden Zementen (z.B Glasionomerzementen) kann die Fluoridierung diesen festeren Halt sparen, eine nachträgliche Fluoridierung ist dann wahrscheinlich sinnvoll.

Soll das Band nach GOZ 2197 adhäsiv befestigen, könnte eine Fluoridierung den Haftverbund stören, da der durch Fluoride gegen Säuren gehärtete Schmelz sich schlechter anätzen lässt. Das Aufrauen durch eine Säure ist aber für die adhäsive Befestigung notwendig. Natürlich ist es nach der adhäsiven Befestigung dann sinnvoll, den angeätzten Zahn mit Fluoridierung nach GOZ 1020 zu härten, empfindlich gewordene Zähne nach GOZ 2010 wieder unempfindlicher zu machen. 

Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, das Vorbeschleifen des Bandes, die Einprobe, das Adaptieren, das Konturieren, die einfache Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.

Die Leistung ist je Zahn berechnungsfähig und gilt auch für das Rezementieren.

Die adhäsive Befestigung des Bandes ist von der Leistungsbeschreibung nicht erfasst.

Zusätzlicher Aufwand:

  • Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
  • u.v.m.

Im GKV-System ähnelt die BEMA 126 dieser Leistung.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Typische Probleme sind uns hier nicht bekannt.

Sollten Sie hier Probleme haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ Fluoridierung nach GOZ 1020
+ Separieren nach GOZ 2030
+ Absolute Trockenlegung, Cofferdam nach GOZ 2040
+ Adhäsive Befestigung nach GOZ 2197
+ Zahnreinigungsmaßnahmen nach GOZ 4050 ff.
+ Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung nach GOZ 6160
+ Mehrkosten bei der Verwendung aufwendiger Materialien
+ und viele mehr

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOZ 6120 schließt selbst keine andere Leistung aus.