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GOÄ 5000 - Zähne, je Projektion

Leistungsbeschreibung 1,8-fach
Werden mehrere Zähne mittels einer Röntgenaufnahme erfasst, so darf die Leistung nach Nummer 5000 nur einmal und nicht je aufgenommenem Zahn berechnet werden. € 5,25
Honorierung in der GKV (GKV-GOÄ925a) € 12,52
  • Unser Kommentar
  • Jede Aufnahme von Zähnen oder Implantaten oder Kieferabschnitten (s. Beratungsforum) ist nach dieser Position berechenbar, sie findet Anwendung für die so genannten Zahnfilmaufnahmen.

    Wird der selbe Zahn mehrfach abgelichtet, so kann auch mehrfach berechnet werden, z.b. im Falle so genannter "exzentrischer Aufnahmen", die zur dreidimensionalen Orientierung benötigt werden.

    Werden mehrere Zähne gleichzeitig auf einem Bild dargestellt, so darf trotzdem dafür nur ein Bild berechnet werden.

    Maßgeblich für die Anzahl der (berechenbaren) Aufnahmen ist natürlich die medizinische Indikation. Musste ein Bild wegen eines Erstellungs/Entwicklungsfehlers wiederholt werden, ist die fehlerhafte Aufnahme nicht berechenbar. Musste eine weitere Projektion/ein erweitertes Feld geröntgt werden, weil die Fragestellung mit der vorherigen Aufnahme nicht verlässlich beantwortet werden konnte oder weil sich eine neue Fragestellung ergab, so ist die weitere Aufnahme natürlich auch berechenbar.

    Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

  • Beratungsforum
  • Das Beratungsforumg zwischen Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe hat sich auf folgenden Beschluss geeinigt:

    "Von der GOÄ-Nr. 5000 ist die Aufnahme eines Zahns, Implantats oder zahnlosen Kieferabschnitts
    je Projektion umfasst. Die Abrechnungsbestimmung nach der GOÄ-Nr. 5000 ist zu
    beachten."

  • BZÄK
  • -

  • GKV & GOZ?
  • Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

    Die GKV kennt ähnliche Leistungen im BEMA unter der GKV-GOÄ 925a, GKV-GOÄ 925b, GKV-GOÄ 925c, GKV-GOÄ 925d.

  • typische Probleme
  • Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.

  • Textbausteine
  • Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Ihnen hier Probleme bekannt werden.

Jede Aufnahme von Zähnen oder Implantaten oder Kieferabschnitten (s. Beratungsforum) ist nach dieser Position berechenbar, sie findet Anwendung für die so genannten Zahnfilmaufnahmen.

Wird der selbe Zahn mehrfach abgelichtet, so kann auch mehrfach berechnet werden, z.b. im Falle so genannter "exzentrischer Aufnahmen", die zur dreidimensionalen Orientierung benötigt werden.

Werden mehrere Zähne gleichzeitig auf einem Bild dargestellt, so darf trotzdem dafür nur ein Bild berechnet werden.

Maßgeblich für die Anzahl der (berechenbaren) Aufnahmen ist natürlich die medizinische Indikation. Musste ein Bild wegen eines Erstellungs/Entwicklungsfehlers wiederholt werden, ist die fehlerhafte Aufnahme nicht berechenbar. Musste eine weitere Projektion/ein erweitertes Feld geröntgt werden, weil die Fragestellung mit der vorherigen Aufnahme nicht verlässlich beantwortet werden konnte oder weil sich eine neue Fragestellung ergab, so ist die weitere Aufnahme natürlich auch berechenbar.

Nach den Vorschriften des Abschnitt A der GOÄ dürfen Röntgenleistungen nur bis zum 2,5-fachen der Grundgebühr berechnet werden, ab Faktor 1,8 besteht Begründungspflicht.

Das Beratungsforumg zwischen Bundeszahnärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe hat sich auf folgenden Beschluss geeinigt:

"Von der GOÄ-Nr. 5000 ist die Aufnahme eines Zahns, Implantats oder zahnlosen Kieferabschnitts
je Projektion umfasst. Die Abrechnungsbestimmung nach der GOÄ-Nr. 5000 ist zu
beachten."

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Dreht es sich um Privatleistungen, so ist die Zahnfilmaufnahme auch privat abzurechnen.

Die GKV kennt ähnliche Leistungen im BEMA unter der GKV-GOÄ 925a, GKV-GOÄ 925b, GKV-GOÄ 925c, GKV-GOÄ 925d.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Aufnahme je Projektion zu berechnen, nicht pro Zahn.
  • Den Befund zu dokumentieren, er ist Teil der Leistung.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ eigentlich alles

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die GOÄ 5000 schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.