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GOÄ 3715 - Bikarbonat

Leistungsbeschreibung 1,15-fach
Bikarbonat € 4,02
Es gilt ein kleiner Gebührenrahmen bis 1,3, eine Begründung ist ab 1,15 erforderlich.

ACHTUNG: nicht kostendeckende Leistung!

Die Messung des Bikarbonat-Werts (des Pufferkapazität) kann Auskunft über ursächliche Zusammenhänge bei Karies geben. Sie wird nach GOÄ 3715 berechnet und ist so schlecht bewertet, dass allein der Zeitverbrauch für die Leistungseingabe das Honorar aufzehrt.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.