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GOZ 8073a - Anwendung von Elektromyografie - GOÄ 838 nicht geöffnet - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • dass Beratungsleistungen oder andere, auch funktionsanalytische Untersuchungen ggf. zusätzlich anzusetzen sind.
  • dass Laborkosten zusätzlich zu berechnen sind.

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten.

Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 201,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

8073a - Anwendung von Elektromyografie;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 9010: Implantatinsertion;

1545

€ 86,89

€ 199,86

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • In der Myografie wird die Tätigkeit von Muskeln (Myo-) während bestimmter Funktionen aufgezeichnet (-graphie).

    Die erhaltenen Muster zeigen die Erregungsstärke z.B. im Seitenvergleich oder im Vergleich zu anderen Menschen.

    Rückschlüsse können dann auf therapeutische Ansätze gezogen werden.

    Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Anwendung von Elektromyografie"

    unter "Abschnitt J - Funktionsanalyse"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • PKV-Verband
  • Der PKV-Verband schreibt in seinem Kommentar:

    "Eine analoge Berechnung dieser Leistung ist nicht sachgerecht. Ein besonderes Verfahren rechtfertigt keine zusätzliche analoge Berechnung, da die instrumentelle Funktionsanalyse einschließlicher der Ermittlung bruxistischer Aktivitäten mit den Gebührenziffern 8010 bis 8065 GOZ umfassend beschrieben ist."

    Diese Kritik geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei, da der Begriff der Elektromyographie in keiner GOZ-Position erwähnt ist und es sich wegen anderen Vorgehens, anderer Instrumente und Geräte, anderer Ausbildung und erheblich anderem Zeitaufwand um ein selbständiges Verfahren handelt.

  • GKV & GOZ?
  • -.

In der Myografie wird die Tätigkeit von Muskeln (Myo-) während bestimmter Funktionen aufgezeichnet (-graphie).

Die erhaltenen Muster zeigen die Erregungsstärke z.B. im Seitenvergleich oder im Vergleich zu anderen Menschen.

Rückschlüsse können dann auf therapeutische Ansätze gezogen werden.

Da die Leistung in GOZ und GOÄ nicht beschrieben ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Anwendung von Elektromyografie"

unter "Abschnitt J - Funktionsanalyse"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Der PKV-Verband schreibt in seinem Kommentar:

"Eine analoge Berechnung dieser Leistung ist nicht sachgerecht. Ein besonderes Verfahren rechtfertigt keine zusätzliche analoge Berechnung, da die instrumentelle Funktionsanalyse einschließlicher der Ermittlung bruxistischer Aktivitäten mit den Gebührenziffern 8010 bis 8065 GOZ umfassend beschrieben ist."

Diese Kritik geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei, da der Begriff der Elektromyographie in keiner GOZ-Position erwähnt ist und es sich wegen anderen Vorgehens, anderer Instrumente und Geräte, anderer Ausbildung und erheblich anderem Zeitaufwand um ein selbständiges Verfahren handelt.

-.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Leistung ist mit einer anderen Leistung abgegolten."

Mir ist bekannt, dass der PKV-Verband diese Leistung in bestehenden GOZ-Positionen inegriffen sehen will.

Der Gedanke geht jedoch an der Wirklichkeit vorbei, da der Begriff der Elektromyographie in keiner GOZ-Position erwähnt ist und es sich wegen anderen Vorgehens, anderer Instrumente und Geräte, anderer Ausbildung und erheblich anderem Zeitaufwand um ein selbständiges Verfahren handelt.

In keiner der Leistungen der GOZ oder GOÄ ist die Anwendung von Elektromyografie beschrieben, also ist sie auch nicht enthalten.

Sie darf auch nicht mit beliebigen Positionen abgerechnet werden, der korrekte Abrechnungsweg besteht in der vergleichenden Abrechnung, die von meiner Zahnarztpraxis hier vorgenommen wurde.

Die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog analog abzurechnender Leistungen auf.

Da ich bei Ihnen auf Kostenerstattung nach GOZ versichert bin, fordere ich Sie daher zur tarifgemäßen Leistung auf!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.