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GOÄ 270 - Infusion, subkutan

Leistungsbeschreibung 2,3-fach
Infusion, subkutan € 10,72
Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechntet werden.

Eine subkutane Infusion kommt in der Zahnarztpraxis seltener vor, ist jedoch hiernach berechenbar. Medikamente sind nach GOÄ separat berechenbar, das Infusionsbesteck jedoch ist als Praxisbedarf mit der Leistung abgegolten.

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Dreht es sich bei der Hauptleistung um eine Privatleistung, so ist der Verband privat abzurechnen.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • Medikamente ggf. zusätzlich zu berechnen.

In gleicher Sitzung + daneben möglich

+ daneben möglich
+ viele andere Leistungen

/ - nicht möglich

- daneben nicht möglich
- die Leistung schließt selbst keine andere Leistung neben sich aus.