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GOZ 4007a - Gerät zur Bestimmung von Halitosis - BZÄK

Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ - Ziffernvorschlag durch Zahnarztrechnung.info

Wir behalten in der Leistungsbeschreibung die Anwendung, das Verfahren also als Leistungskern bei, da ein Gerät unserer Auffassung nach keine abrechenbare Leistung darstellt, hier wären Windmühlengefechte mit der PKV unnötigerweise vorprogrammiert.

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Praxis - Tipps!

Denken Sie daran...

  • die Messung nicht tatenlos abzuwarten, sondern anderweitig tätig zu werden, die Berechnung nimmt weniger Arbeitszeit an, als das Gerät allein zum Messen benötigt!
  • Beratung, Kostenvoranschläge sind nicht in der Geräteanwendung enthalten!

Hier finden Sie unser Berechnungsbeispiel...

Das ist natürlich nur ein Beispiel, Sie sollten daran Ihre Werte überprüfen und evtl. eine andere für Ihre Praxis angemessene Vergleichsposition heraussuchen, je mehr Praxen jedoch die gleichen Ziffern benutzen, um so besser ist die Position der Versicherten. Näheres zur Erstellung Ihres Katalogs analoger Leistungen finden Sie hier.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten im Falle des OralChroma® bei ca. € 26,- (für das Halimeter® haben wir ca. € 20,- errechnet) bei Erbringung durch das Assistenzpersonal.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1-fach

 1,8-fach

4007a - Anwendung Gasanalyse für die Atemluft zur Halitosis-Diagnostik;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 0060: Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle;

260

 € 14,62

€ 26,32

Wir haben die Leistung hier bei Erbringung durch eine Helferin berechnet.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

  • Unser Kommentar
  • Für die Praxis eigenen sich professionell ausgerichtete Geräte, wie z.B. das Halimeter®, das schwefelige Gase summiert misst oder das OralChroma®, das Schwefelwasserstoffe, Methyl-Mercaptan und Dimethylsulfid getrennt auswertet.

    Die jeweils gemessenen Werte lassen Rückschlüsse auf die Ursachen zu und ermöglichen somit

    • eine Therapie des Mundgeruchs
    • ein Erkennen und eine Therapie der zugrunde liegenden Störungen

    Mundgeruch kann einsam machen, und das kann der sozialen Gesundheit abträglich sein. In der (Früh-) Erkennung anderer Störungen liegt der offensichtlichere medizinische Nutzen.

    Das Halimeter kann evtl. ein sehr gutes Motivationsmittel für Patienten sein, die Prophylaxe nach GOZ 1040, die Zungenreinigung nach GOZ 1087a oder die Reinigung der Mundschleimhaut nach GOZ 1085a regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

    Auch die Wichtigkeit der häuslichen Zahnseideanwendung kann hier sehr gut demonstriert werden!

    Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

  • BZÄK
  • Die Bundeszahnärztekammer führt die

    "Anwendung Halimeter"

    unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

    in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

  • GKV & GOZ?
  • Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

Für die Praxis eigenen sich professionell ausgerichtete Geräte, wie z.B. das Halimeter®, das schwefelige Gase summiert misst oder das OralChroma®, das Schwefelwasserstoffe, Methyl-Mercaptan und Dimethylsulfid getrennt auswertet.

Die jeweils gemessenen Werte lassen Rückschlüsse auf die Ursachen zu und ermöglichen somit

  • eine Therapie des Mundgeruchs
  • ein Erkennen und eine Therapie der zugrunde liegenden Störungen

Mundgeruch kann einsam machen, und das kann der sozialen Gesundheit abträglich sein. In der (Früh-) Erkennung anderer Störungen liegt der offensichtlichere medizinische Nutzen.

Das Halimeter kann evtl. ein sehr gutes Motivationsmittel für Patienten sein, die Prophylaxe nach GOZ 1040, die Zungenreinigung nach GOZ 1087a oder die Reinigung der Mundschleimhaut nach GOZ 1085a regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Auch die Wichtigkeit der häuslichen Zahnseideanwendung kann hier sehr gut demonstriert werden!

Da die Leistung weder in GOZ oder GOÄ enthalten ist, bleibt nur die vergleichende Abrechnung.

Die Bundeszahnärztekammer führt die

"Anwendung Halimeter"

unter "Abschnitt E - Zahnfleischbehandlung"

in ihrem Katalog selbständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen auf.

Diese Leistung ist im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten und kann ausschließlich privat berechnet werden.

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Mir wurde durch meinen Behandler der Zugang zum Portal www.zahnarztrechnung.info zur Verfügung gestellt, ich konnte dort anhand beispielhafter Berechnungen die Gleichwertigkeit der zum Vergleich herangezogenen Leistung nachvollziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

weitere Textbausteine zur medizinischen Notwendigkeit finden Sie hier.